Energieausweis Berlin online erstellen
Wer in Berlin verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis — das gilt bundesweit gleich. Unterschiedlich ist der Gebäudebestand, und der entscheidet darüber, welcher Ausweistyp für Ihr Haus in Frage kommt und was am Ende im Kennwert steht. Kaum eine Stadt hat einen so gemischten Bestand: Gründerzeit-Altbau, 1920er-Siedlungen, Ost-Plattenbau und Einfamilienhäuser in den Außenbezirken liegen oft nur wenige S-Bahn-Stationen auseinander — mit völlig unterschiedlichen Kennwerten.
Der Gebäudebestand in Berlin
Berlin zählt 338.663 Gebäude mit rund 2.018.831 Wohnungen (Zensus 2022). 65,5 % der Gebäude mit Wohnraum in Berlin wurden vor 1980 gebaut. Gründerzeit und 1920er-Jahre prägen das Bild — rund ein Viertel der Wohngebäude stammt aus der Zeit vor 1919. Dazu die Plattenbauten im Ostteil und Ein- und Zweifamilienhäuser in den Außenbezirken.
Womit in Berlin geheizt wird
Gas 45,7 %, Fernwärme 43,1 %, Öl 9 % — größtes Fernwärmenetz Westeuropas. (Anteile bezogen auf Wohnungen, Zensus 2022)
Gas dominiert mit 45,7 %. Für den Verbrauchsausweis ist das der unkomplizierte Fall: Die Jahresabrechnungen des Versorgers reichen in aller Regel aus, sofern sie den geforderten Zeitraum abdecken.
Kommunale Wärmeplanung
Der kommunale Wärmeplan wurde am 16.06.2026 beschlossen. Der Plan zeigt, welche Gebiete auf Wärmenetze zulaufen und welche auf dezentrale Lösungen. Für den Energieausweis ist er nicht maßgeblich — der bewertet den Ist-Zustand —, aber er hilft bei der Einordnung der Modernisierungsempfehlungen im Ausweis.
Was in Berlin gilt
Stand: 08/2026 — wir prüfen diese Angaben vierteljährlich an der amtlichen Quelle.
Bundesweit gilt seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG). Die feste Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizungstausch ist entfallen; die Heizungsart wählen Eigentümer wieder selbst. Ab 2029 wird Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Der kommunale Wärmeplan ist damit kein Zwang mehr, sondern Orientierung: Er zeigt, ob ein Gebiet auf ein Wärmenetz zuläuft oder auf dezentrale Lösungen. Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Milieuschutz: der Punkt, der über Ihre Sanierung entscheidet
Rund ein Drittel des Berliner Wohnungsbestands liegt im Milieuschutz — 82 soziale Erhaltungsgebiete mit knapp 662.000 Wohnungen und 1,2 Millionen Menschen. Wer dort ein Haus besitzt, braucht für bauliche Änderungen eine zusätzliche Genehmigung des Bezirks, auch wenn das Bauordnungsrecht keine verlangt. Seit dem 18. April 2026 gilt dafür ein einheitliches Prüfraster in allen Bezirken. Die Regel dahinter ist berechenbarer, als sie klingt: Was nötig ist, um den gesetzlichen Mindeststandard zu erfüllen, wird genehmigt. Es geht nicht darum, Sanierung zu verhindern, sondern darum, dass niemand über den Standard hinaus modernisiert und die Mehrkosten anschließend auf die Miete umlegt.
Warum der Energieausweis hier zu den Antragsunterlagen gehört
Im Milieuschutzgebiet ist der Energieausweis nicht nur bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Bei einer umfassenden Sanierung mit Gesamtbilanzierung verlangen die Bezirke, dass Sie den berechneten Transmissionswärmeverlust — also den Wärmeverlust über Wände, Dach und Fenster — als vorläufigen Energieausweis vorlegen. Die Bewertung Ihres Gebäudes steht damit am Anfang des Genehmigungsverfahrens, nicht am Ende.
Förderung nach eingespartem CO₂ statt nach Effizienzhausstufe
Seit dem 3. Juli 2026 fördert Berlin nach eigener Angabe als erstes Bundesland nicht mehr nach Effizienzhausstufen, sondern direkt nach eingesparter CO₂-Menge: 20 Euro je eingespartem Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter, als zinsloses Darlehen, mit 119 Millionen Euro im Jahr. Gefördert wird damit genau die Kennzahl, die auch im Energieausweis steht. Daneben läuft das bisherige Darlehen für Effizienzhaus-Sanierungen weiter, mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 60.000 Euro.
Fernwärme: der höchste Anteil aller Bundesländer
43,1 Prozent der Berliner Wohnungen werden mit Fernwärme beheizt — mehr als in jedem anderen Bundesland und fast das Dreifache des Bundesdurchschnitts von 15,1 Prozent. Das Netz ist mit rund 2.000 Kilometern das größte Westeuropas und seit dem 3. Mai 2024 wieder in Landesbesitz. Einen Anschluss- und Benutzungszwang gibt es nicht; die Senatsverwaltung sagt dazu wörtlich, aus dem Wärmeplan folge keiner. Umgekehrt ist Berlin bei Wärmepumpen Schlusslicht: nur 0,69 Prozent der Wohnungen.
Ein Bestand, der fast überall vermietet ist
25,8 Prozent aller Berliner Wohnungen stammen aus der Zeit vor 1919, fast doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Auf ein Gebäude kommen im Schnitt knapp sechs Wohnungen, und die Eigentümerquote liegt bei 16,35 Prozent — der niedrigste Wert aller Bundesländer. Der Sanierungsstand ist amtlich beziffert und niedrig: 2023 hatten 21 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser eine nachträglich gedämmte Fassade, bei Mehrfamilienhäusern waren es 12 Prozent.
Was das für Eigentümer in Berlin bedeutet
In Berlin entscheidet häufiger die Lage als die Technik. Liegt Ihr Haus in einem der 82 Milieuschutzgebiete, ist energetisch das genehmigungsfähig, was den gesetzlichen Mindeststandard erreicht — darüber hinaus nur, wenn Fördermittel die Mehrkosten für die Mieter ausgleichen. Beim Heizen bleibt die Entscheidung dagegen bei Ihnen: Der Wärmeplan vom 16. Juni 2026 ist ausdrücklich unverbindlich, und einen Anschlusszwang gibt es nicht. Für den Energieausweis heißt das zweierlei: Er ist hier oft Teil der Antragsunterlagen, und seit Juli 2026 bemisst sich die größte Berliner Förderung nach derselben Kennzahl, die er ausweist.
Wovon die Förderhöhe am Ende abhängt, ist der energetische Zustand des Gebäudes — wo Ihr Haus in Berlin steht, zeigt der Energieausweis.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?


Für die meisten Wohngebäude dürfen Sie wählen. Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem, was tatsächlich verbraucht wurde — dafür brauchen Sie Abrechnungen über 36 zusammenhängende Monate, deren jüngste Periode höchstens 18 Monate zurückliegt. Der Bedarfsausweis rechnet stattdessen das Gebäude durch: Hülle, Fenster, Dach, Heizung.
Weil der Bestand hier jünger ist als in vielen Vergleichsstädten, liegen Verbrauchs- und Bedarfswert häufig näher beieinander. Die Wahl fällt dann meist nach Datenlage: Wer die Abrechnungen vollständig hat, fährt mit dem Verbrauchsausweis schneller und günstiger.
Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig und tragen eine amtliche Registriernummer der Registrierstelle (DIBt). Welcher davon zu Ihrem Gebäude passt, klärt sich in den ersten Schritten des Formulars — Sie müssen das nicht vorher entscheiden.
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Energieausweis in anderen Städten
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Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. Thorsten Seckert (TU Darmstadt), nach § 88 GModG ausstellungsberechtigt · Stand: 27. August 2026
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wir arbeiten vollständig online — ohne Vor-Ort-Termin. Was wir mitbringen, ist die Kenntnis des Gebäudebestands in Berlin. Zahlen dazu: Zensus 2022 (Gebäude- und Wohnungszählung), Statistische Landesämter sowie der kommunale Wärmeplan Berlin.