Energieausweis Stuttgart online erstellen
Wer in Stuttgart verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis — das gilt bundesweit gleich. Unterschiedlich ist der Gebäudebestand, und der entscheidet darüber, welcher Ausweistyp für Ihr Haus in Frage kommt und was am Ende im Kennwert steht. Die Kessellage prägt den Bestand: 49,3 Prozent der Wohngebäude stehen frei, viele davon in Hanglagen abseits der Wärmenetze. Daher der mit 11,3 Prozent höchste Ölanteil der zehn Städte — und daher lohnt hier der Blick auf den Heizungstausch besonders.
Der Gebäudebestand in Stuttgart
Stuttgart zählt 77.857 Gebäude mit rund 314.432 Wohnungen (Zensus 2022). 76,1 % der Gebäude mit Wohnraum in Stuttgart wurden vor 1980 gebaut. 49,3 % der Wohngebäude stehen frei — Kessel- und Hanglage prägen die Bebauung, die stärkste Baualtersklasse liegt zwischen 1919 und 1949.
Womit in Stuttgart geheizt wird
Gas 70,7 %, Fernwärme 13,8 %, Öl 9,1 % — der höchste Ölanteil der zehn Städte — Folge der netzfernen Hanglagen. (Anteile bezogen auf Wohnungen, Zensus 2022)
Gas dominiert mit 70,7 %. Für den Verbrauchsausweis ist das der unkomplizierte Fall: Die Jahresabrechnungen des Versorgers reichen in aller Regel aus, sofern sie den geforderten Zeitraum abdecken.
Kommunale Wärmeplanung
Der kommunale Wärmeplan wurde am 14.12.2023 beschlossen. Der Plan zeigt, welche Gebiete auf Wärmenetze zulaufen und welche auf dezentrale Lösungen. Für den Energieausweis ist er nicht maßgeblich — der bewertet den Ist-Zustand —, aber er hilft bei der Einordnung der Modernisierungsempfehlungen im Ausweis.
Was in Stuttgart gilt
Stand: 08/2026 — wir prüfen diese Angaben vierteljährlich an der amtlichen Quelle.
Bundesweit gilt seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG). Die feste Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizungstausch ist entfallen; die Heizungsart wählen Eigentümer wieder selbst. Ab 2029 wird Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Der kommunale Wärmeplan ist damit kein Zwang mehr, sondern Orientierung: Er zeigt, ob ein Gebiet auf ein Wärmenetz zuläuft oder auf dezentrale Lösungen. Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Die eine echte Pflicht kommt vom Land, nicht von der Stadt
Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss seit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaikanlage installieren. Grundlegend heißt: Eindeckung oder Abdichtung werden vollständig erneuert. Eine Reparatur nach einem Sturmschaden löst die Pflicht nicht aus. Solarthermie zählt ersatzweise, und bei unverhältnismäßig hohen Kosten können Sie sich befreien lassen. Im Standardnachweis sind 60 Prozent der geeigneten Dachflächen zu belegen.
Beim Heizungstausch: 15 Prozent erneuerbar, Nachweis binnen 18 Monaten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes gilt neben dem Bundesrecht und ist seit 2015 in Kraft. Beim Austausch der Heizung müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar decken und das binnen 18 Monaten bei der unteren Baurechtsbehörde nachweisen. Diese Landesregel übersehen viele, weil sie in bundesweiten Ratgebern nicht vorkommt.
Förderung 2026: ausgeschöpft, aber nicht sinnlos
Das Stuttgarter Energiesparprogramm läuft seit 1998 ohne Unterbrechung, ist für 2026 aber ausgeschöpft: Seit dem 14. August 2026 werden keine neuen Anträge mehr bearbeitet. Beim Heizungsprogramm können Sie einreichen und mit Auszahlung ab 2027 rechnen. Ein Detail lohnt sich für schlechte Bestandsgebäude: Der Heizungsbonus steigt um 10 Prozent, wenn der Energieausweis die Effizienzklasse H ausweist.
Ein Wärmeplan, der alle zwei Jahre nachgeführt wird
Stuttgarts Plan stammt vom 14. Dezember 2023, beruht auf Daten von 198.781 Gebäuden und wird alle zwei Jahre fortgeschrieben statt alle sieben. Für jedes Quartier gibt es einen eigenen Steckbrief und einen Entscheidungsbaum zum Heizungstausch. Einen Anschlusszwang für Fernwärme gibt es im gesamten Stadtgebiet nicht; das Netz gehört weiterhin der EnBW.
Was das für Eigentümer in Stuttgart bedeutet
In Stuttgart kommt der Druck vom Land, nicht von der Stadt: Photovoltaikpflicht bei grundlegender Dachsanierung, 15 Prozent erneuerbare Wärme beim Heizungstausch. Der Wärmeplan selbst empfiehlt und verpflichtet nicht. Bei der Förderung heißt es derzeit abwarten oder einreichen und auf 2027 setzen. Weil 61 Prozent der Stuttgarter Geschossflächen aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 stammen, ist der Ausgangszustand hier oft schlechter als gedacht — was beim Heizungsbonus ausnahmsweise hilft.
Wovon die Förderhöhe am Ende abhängt, ist der energetische Zustand des Gebäudes — wo Ihr Haus in Stuttgart steht, zeigt der Energieausweis.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?


Für die meisten Wohngebäude dürfen Sie wählen. Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem, was tatsächlich verbraucht wurde — dafür brauchen Sie Abrechnungen über 36 zusammenhängende Monate, deren jüngste Periode höchstens 18 Monate zurückliegt. Der Bedarfsausweis rechnet stattdessen das Gebäude durch: Hülle, Fenster, Dach, Heizung.
Bei einem Altbauanteil wie hier — 76,1 % der Gebäude mit Wohnraum in Stuttgart wurden vor 1980 gebaut — weichen beide Verfahren häufig deutlich voneinander ab. Der Verbrauchsausweis bildet das Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab, der Bedarfsausweis den Zustand des Gebäudes. Wer sparsam gelebt hat, steht im Verbrauchsausweis oft besser da; wer saniert hat und das zeigen will, ist mit dem Bedarfsausweis meist ehrlicher bedient.
Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig und tragen eine amtliche Registriernummer der Registrierstelle (DIBt). Welcher davon zu Ihrem Gebäude passt, klärt sich in den ersten Schritten des Formulars — Sie müssen das nicht vorher entscheiden.
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Fachlich geprüft von Dipl.-Ing. Thorsten Seckert (TU Darmstadt), nach § 88 GModG ausstellungsberechtigt · Stand: 27. August 2026
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wir arbeiten vollständig online — ohne Vor-Ort-Termin. Was wir mitbringen, ist die Kenntnis des Gebäudebestands in Stuttgart. Zahlen dazu: Zensus 2022 (Gebäude- und Wohnungszählung), Statistische Landesämter sowie der kommunale Wärmeplan Stuttgart.