JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. A-bis-G-Skala im Energieausweis 2026: EU vs. Deutschland

A-bis-G-Skala im Energieausweis 2026: EU vs. Deutschland

A-bis-G-Skala im Energieausweis 2026: EU vs. Deutschland
Inhalt dieses Artikels · 14 Abschnitte
  1. Kurz zusammengefasst
  2. Was ist die A bis G Skala beim Energieausweis?
  3. Die aktuelle deutsche Skala: A+ bis H nach GEG Anlage 10
  4. Wie unterscheidet sich die neue EU Skala von der deutschen A+ bis H?
  5. Gilt die A bis G Skala jetzt schon in Deutschland?
  6. Warum Deutschland die Wohngebäude Skala noch nicht umstellt
  7. Was bedeuten die Buchstaben konkret? Typische Gebäude je Klasse
  8. Die Rolle der Modernisierungsempfehlungen im neuen System
  9. Wann brauchst du einen Energieausweis, und mit welcher Skala?
  10. Welchen Einfluss hat die Effizienzklasse auf den Immobilienwert?
  11. EU weite Vergleichbarkeit: Wie weit reicht die Harmonisierung?
  12. Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten
  13. Zusammenfassung: Was du jetzt wissen musst
  14. Häufige Fragen zur A bis G Skala beim Energieausweis

Kurz zusammengefasst

Die EU schreibt mit der EPBD Richtlinie 2024/1275 eine einheitliche A to G scale energy certificate für alle Gebäude vor. In Deutschland gilt für Wohngebäude aber vorerst weiterhin die bekannte Skala von A+ bis H. Der Kabinettsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Mai 2026 sieht die neue A bis G Skala nur für Nichtwohngebäude vor. Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig.


Du hast von der neuen A bis G Skala beim Energieausweis gehört und fragst dich, was das für dein Gebäude bedeutet? Du bist nicht allein. Die Nachrichtenlage ist verwirrend, viele Artikel widersprechen sich, und die Gesetzgebung hinkt dem EU Zeitplan hinterher.

Dieser Glossar Artikel erklärt, was hinter den Buchstaben steckt, wie sich die alte deutsche Skala von der neuen EU Skala unterscheidet und was Eigentümer oder Makler jetzt wirklich beachten müssen.

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Was ist die A bis G Skala beim Energieausweis?

Die A to G scale energy certificate ist ein EU weit einheitliches Bewertungssystem für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie wurde durch die überarbeitete EU Gebäuderichtlinie (EPBD), Richtlinie (EU) 2024/1275 eingeführt, die am 28. Mai 2024 in Kraft trat.

Das Prinzip kennst du bereits von Kühlschränken und Waschmaschinen: Klasse A steht für die beste Energieeffizienz, Klasse G für die schlechteste. Beim Gebäude Energieausweis bedeutet das konkret:

  • Klasse A: Ausschließlich für Nullemissionsgebäude (Zero Emission Buildings) reserviert
  • Klassen B bis F: Werden annähernd gleichmäßig über den restlichen Gebäudebestand verteilt
  • Klasse G: Umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands

Zusätzlich kann eine Klasse A+ definiert werden, wenn ein Gebäude mindestens 20 % unter dem Schwellenwert für Nullemissionsgebäude liegt.

Der zentrale Unterschied zu früheren Systemen: Die neue A to G scale energy certificate nutzt eine relative Verteilung. Klasse G ist nicht als fester kWh Wert definiert, sondern als Anteil am nationalen Bestand. Das macht die Bewertung abhängig davon, wie energieeffizient die Gebäude eines Landes insgesamt sind.


Die aktuelle deutsche Skala: A+ bis H nach GEG Anlage 10

Für Wohngebäude in Deutschland gilt Stand heute die Skala nach GEG Anlage 10 (zu § 86). Diese reicht von A+ bis H und basiert auf festen kWh Schwellenwerten.

Schwellenwerte der Energieeffizienzklassen (Endenergie)

Klasse Endenergieverbrauch/bedarf
A+ ≤ 30 kWh/(m²·a)
A ≤ 50 kWh/(m²·a)
B ≤ 75 kWh/(m²·a)
C ≤ 100 kWh/(m²·a)
D ≤ 130 kWh/(m²·a)
E ≤ 160 kWh/(m²·a)
F ≤ 200 kWh/(m²·a)
G ≤ 250 kWh/(m²·a)
H > 250 kWh/(m²·a)

Was bedeuten diese Klassen in der Praxis? Neubauten und hochwertig sanierte Gebäude landen typischerweise in den Klassen A+ bis C. Ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren liegt oft im Bereich E bis G. Altbauten ohne nennenswerte energetische Modernisierung rutschen häufig in Klasse H.

Wichtig: Die Bezugsgröße ist die Endenergie (also die Energie, die tatsächlich ans Gebäude geliefert wird), nicht die Primärenergie. Diese Unterscheidung wird bei der neuen EU Skala relevant.

Wer wissen will, was eine Effizienzklasse H bedeutet, findet dort eine ausführliche Einordnung. Einen Gesamtüberblick über alle Stufen liefert der Artikel zu den Effizienzklassen A bis H.


Wie unterscheidet sich die neue EU Skala von der deutschen A+ bis H?

Die beiden Skalen sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, folgen aber grundlegend verschiedenen Logiken.

Vergleich auf einen Blick

Merkmal Deutsche Skala (A+ bis H) Neue EU Skala (A bis G)
Stufen 9 (A+ bis H) 7 (A bis G), optional A+
Bezugsgröße Endenergie (kWh/m²·a) Primärenergie (kWh/m²·a)
Definition der Klassen Feste kWh Schwellenwerte Relative Verteilung am Gebäudebestand
Schlechteste Klasse H (> 250 kWh/m²·a) G (schlechteste 15 % des Bestands)
Beste Klasse A+ (≤ 30 kWh/m²·a) A (nur Nullemissionsgebäude)
Gültig für Wohngebäude in Deutschland Alle Gebäude EU weit (nach Umsetzung)

Endenergie vs. Primärenergie

Der Wechsel von Endenergie auf Primärenergie als Bezugsgröße hat handfeste Konsequenzen. Primärenergie berücksichtigt auch den Aufwand für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers.

Im GModG Kabinettsentwurf ändern sich die Primärenergiefaktoren deutlich: Der Faktor für Strom (relevant für Wärmepumpen) sinkt von 1,8 auf 1,5, während der Faktor für Holz und Pellets von 0,2 auf 0,7 steigt. Gebäude mit Wärmepumpe schneiden dadurch besser ab, fossil beheizte Gebäude vergleichsweise schlechter.

Mehr zu diesem Unterschied findest du im Artikel über Endenergiebedarf vs. Primärenergiebedarf.

Keine einfache Umrechnung möglich

Weil die beiden Skalen auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden, Bezugsgrößen und Klassendefinitionen basieren, lässt sich ein alter Energieausweis nicht in die neue A to G scale energy certificate umrechnen. Wer eine Einstufung nach der neuen Skala benötigt, braucht einen neuen Ausweis nach den neuen Regeln. Einen tieferen Vergleich beider Systeme bietet der Artikel zur A bis G Vergleichbarkeit.


Gilt die A bis G Skala jetzt schon in Deutschland?

Hier wird es kompliziert, und genau hier verbreiten viele Quellen falsche Informationen.

Die EU Frist: verfehlt

Die Mitgliedstaaten mussten die EPBD bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat diese Frist nicht eingehalten. Das geplante Umsetzungsgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), liegt als Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 vor, muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren. Der Inkrafttreten Termin ist für November 2026 geplant.

Die Überraschung im GModG Entwurf

Viele Fachartikel aus dem Frühjahr 2026 behaupteten, die A bis G Skala werde ab Mai 2026 für alle Gebäude gelten. Das stimmt nicht.

Der Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 sieht die neue A to G scale energy certificate nur für Nichtwohngebäude vor (neue Anlage 10a). Für Wohngebäude bleibt die bisherige Anlage 10 mit den Klassen A+ bis H unverändert. Eine Anpassung an die EU Skala wurde auf eine spätere Gesetzesänderung verschoben.

Fachportale bestätigten diese Überraschung: Im GModG Entwurf fand sich „keine Spur der neuen Energieeffizienzklassen für Wohngebäude."

Was das für dich bedeutet

  • Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer 10 jährigen Gültigkeit gültig.
  • Neu ausgestellte Ausweise für Wohngebäude tragen weiterhin die Klassen A+ bis H.
  • Erst wenn eine weitere Gesetzesänderung kommt, ändert sich die Skala für Wohngebäude.

Stand: Juni 2026. Der GModG Entwurf durchläuft das parlamentarische Verfahren, Änderungen sind möglich.


Warum Deutschland die Wohngebäude Skala noch nicht umstellt

Die Entscheidung, die A bis G Skala vorerst nur für Nichtwohngebäude einzuführen, hat handfeste Gründe.

Erstens fehlt eine belastbare Datenbasis. Um die relative Verteilung der Klassen korrekt zu kalibrieren (Klasse G = schlechteste 15 % des Bestands), braucht jedes Land eine vollständige Bestandsaufnahme aller Gebäude mit ihren Energiekennwerten. Deutschland hat rund 19 Millionen Wohngebäude, aber die vorhandenen Daten sind lückenhaft. Viele Gebäude haben noch nie einen Energieausweis erhalten. Ohne vollständige Daten lassen sich die Klassengrenzen nicht sinnvoll festlegen.

Zweitens ist die politische Sensibilität hoch. Schätzungen zufolge würden 2,5 bis 3 Millionen Wohngebäude in Klasse G fallen, also in die schlechteste Kategorie. Für Eigentümer dieser Gebäude wäre das ein psychologischer Schock, auch wenn sich am Gebäude selbst nichts ändert. In Foren und auf Reddit diskutieren Eigentümer bereits jetzt nervös über mögliche Abwertungen ihrer Immobilien durch den Skalenwechsel.

Drittens bringt der Wechsel von Endenergie auf Primärenergie als Bezugsgröße technische Herausforderungen. Die gesamte Berechnungssystematik für Wohngebäude müsste umgestellt werden, was auch die Software der Energieberater und Aussteller betrifft.


Was bedeuten die Buchstaben konkret? Typische Gebäude je Klasse

Die Effizienzklasse ist mehr als ein Buchstabe. Sie gibt eine schnelle Einschätzung, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich ist.

Einordnung nach der aktuellen deutschen Skala (A+ bis H)

Klasse Typische Gebäude Heizkosten Tendenz
A+ / A Passivhäuser, KfW Effizienzhäuser 40 Sehr niedrig
B Neubauten nach aktuellem GEG Standard Niedrig
C Gut sanierte Altbauten, neuere Baujahre ab ca. 2000 Moderat
D Teilsanierte Gebäude (z. B. neue Fenster, aber alte Heizung) Mittel
E Ältere Gebäude mit einzelnen Modernisierungen Überdurchschnittlich
F Wenig sanierte Gebäude, Baujahre 1960er bis 1980er Hoch
G / H Unsanierte Altbauten, Baujahr vor 1978 Sehr hoch

Ein konkretes Beispiel: Ein Einfamilienhaus Baujahr 1970 mit Ölheizung und einfach verglasten Fenstern kommt leicht auf 220 kWh/(m²·a) oder mehr, also Klasse G oder H. Dasselbe Haus mit neuer Dämmung, Wärmepumpe und Dreifachverglasung kann in Klasse B oder C landen.

Wahrnehmungsverschiebung durch Skalenwechsel

Ein Phänomen, das in Eigentümer Foren häufig diskutiert wird: Ein Gebäude mit 175 kWh/(m²·a) galt auf der alten Farbskala als durchschnittlich und lag im oberen Mittelfeld. Auf der heutigen A+ bis H Skala fällt es in Klasse F, also ins hintere Drittel. Das Gebäude hat sich nicht verändert, nur die Bewertungsskala. Trotzdem beeinflusst die Buchstabenklasse, wie Käufer und Mieter das Gebäude wahrnehmen.

Unter der neuen EU A to G Skala würde sich dieser Effekt nochmals verstärken. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 2,5 bis 3 Millionen Wohngebäude in Deutschland in die schlechteste Klasse G fallen würden, vor allem unsanierte Altbauten mit Baujahr vor 1978.


Die Rolle der Modernisierungsempfehlungen im neuen System

Ein Aspekt, der bei der Diskussion über die A to G scale energy certificate oft untergeht: Die EPBD 2024/1275 stärkt die Bedeutung von Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis erheblich.

Schon heute muss jeder Energieausweis Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz enthalten. Mit der neuen Richtlinie werden diese Empfehlungen detaillierter. Sie sollen künftig konkrete Renovierungsschritte, geschätzte Investitionskosten und erwartete Energieeinsparungen umfassen.

Für Eigentümer mit einem Gebäude in Klasse F oder G ist das besonders relevant. Die Empfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen sich der Sprung auf eine bessere Klasse erreichen lässt, ob durch Fassadendämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung.

Praktiker auf Reddit berichten, dass die Modernisierungsempfehlungen im aktuellen Energieausweis oft nur oberflächlich sind und selten konkrete Kostenangaben enthalten. Die neue EPBD will genau das ändern. Ob die deutsche Umsetzung diesem Anspruch gerecht wird, hängt vom finalen GModG Text ab.


Wann brauchst du einen Energieausweis, und mit welcher Skala?

Pflichtanlässe nach GEG

Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht bei:

  • Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
  • Neuvermietung (auch bei Mieterwechsel)
  • Verpachtung

Schon in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Kennwerte erscheinen, darunter die Energieeffizienzklasse (§ 87 GEG). Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das betrifft auch Makler, die eine Anzeige schalten. Welche Angaben genau in die Anzeige gehören, erklärt der Artikel zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.

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Geplante Erweiterung durch das GModG

Im GModG Kabinettsentwurf ist vorgesehen, dass ein Energieausweis künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen vorgelegt werden muss. Das würde alle Vermieter betreffen, die bestehende Mietverträge verlängern. Da es sich um einen Entwurf handelt, kann sich diese Regelung im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beide Ausweisarten bleiben auch unter der neuen Gesetzgebung bestehen. Ob ein Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Heizenergieverbrauch) oder ein Bedarfsausweis (rechnerisch ermittelt nach DIN V 18599) nötig ist, hängt von Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Eine Entscheidungshilfe bietet der Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Für den Verbrauchsausweis gilt: 36 zusammenhängende Monate Verbrauchsdaten werden benötigt, und die jüngste Abrechnung darf maximal 18 Monate alt sein (GEG § 82). Der GModG Entwurf sieht eine Verkürzung auf 24 Monate Verbrauchsdaten und maximal 15 Monate für die jüngste Abrechnung vor, das ist aber noch nicht geltendes Recht.

Wie du Heizkostenabrechnungen richtig nutzt, findest du im Praxisleitfaden.

Sonderfall Baujahr vor 1977: Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht mindestens auf den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchVo 1977) saniert sind, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Ab 5 Wohneinheiten oder bei entsprechender Sanierung ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Im GModG Entwurf könnte diese Einschränkung für Wohngebäude komplett entfallen, sodass der Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude eine Option wäre.


Welchen Einfluss hat die Effizienzklasse auf den Immobilienwert?

Die Energieeffizienzklasse auf dem A to G scale energy certificate wirkt wie ein Qualitätssiegel. Käufer und Mieter nutzen den Buchstaben als schnellen Filter bei der Immobiliensuche.

Gebäude in den Klassen A bis C lassen sich in der Regel leichter und zu besseren Konditionen vermarkten. Umgekehrt führen schlechte Klassen (F, G, H) dazu, dass Interessenten entweder abspringen oder einen deutlichen Preisnachlass erwarten, weil sie hohe Sanierungskosten einkalkulieren. Wie die Effizienzklasse im Exposé korrekt angegeben wird, spielt dabei eine praktische Rolle.

In Diskussionen auf Reddit berichten Immobilieninvestoren, dass die Effizienzklasse bei Kaufentscheidungen eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Nicht weil der Buchstabe allein den Gebäudezustand beschreibt, sondern weil er als Indikator für künftige Heizkosten und mögliche Sanierungspflichten dient. Ein Investor schrieb, dass er bei Gebäuden ab Klasse F grundsätzlich 15 bis 20 % unter dem Angebotspreis biete, um die erwarteten Sanierungskosten abzufedern.

Dabei gilt: Ein Wechsel der Skala ändert nichts am Gebäude selbst. Wenn ein Haus durch die Umstellung von A+ bis H auf A bis G rechnerisch in eine schlechtere Klasse rutscht, ist es physisch kein schlechteres Gebäude. Aber die Wahrnehmung am Markt verschiebt sich.

Auswirkungen auf die Finanzierung

Ein weniger beachteter Aspekt: Auch Banken schauen zunehmend auf die Energieeffizienzklasse. Die EU Taxonomie Verordnung und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verpflichten Finanzinstitute, Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Kreditvergabe einzubeziehen. In der Praxis bedeutet das: Gebäude mit schlechten Energieklassen könnten künftig höhere Zinsen oder schlechtere Finanzierungsbedingungen bekommen.

Einige Banken in den Niederlanden und Frankreich bieten bereits günstigere Hypothekenzinsen für Gebäude in den Klassen A und B an. In Deutschland gibt es vergleichbare Ansätze bisher nur vereinzelt, etwa über die KfW Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren.


EU weite Vergleichbarkeit: Wie weit reicht die Harmonisierung?

Obwohl die neue A to G scale energy certificate die Vergleichbarkeit innerhalb der EU verbessern soll, bleiben erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern:

  • Deutschland nutzt aktuell A+ bis H auf Basis der Endenergie
  • Frankreich arbeitet bereits mit A bis G, allerdings auf Basis der Primärenergie
  • Belgien kennt mehr als 15 Unterklassen von A++ bis G
  • Die Niederlande haben sogar A++++ eingeführt

Selbst nach vollständiger Umsetzung der EPBD wird ein „Klasse C Gebäude" in Finnland nicht direkt mit einem „Klasse C Gebäude" in Spanien vergleichbar sein. Klimazonen, Berechnungsmethoden und die Zusammensetzung des nationalen Gebäudebestands unterscheiden sich zu stark.

Frankreich als Vorreiter: Lehren aus dem DPE System

Frankreich hat die A bis G Skala für Wohngebäude bereits 2021 mit der Reform des Diagnostic de Performance Énergétique (DPE) eingeführt. Die Erfahrungen dort sind aufschlussreich.

Die Umstellung führte dazu, dass rund 5 Millionen Wohnungen als „Energiesiebe" (passoires thermiques, Klasse F und G) eingestuft wurden. Seit Januar 2025 dürfen Wohnungen der Klasse G in Frankreich nicht mehr neu vermietet werden. Ab 2028 folgt Klasse F, ab 2034 Klasse E.

Diese Vermietungsverbote haben den französischen Immobilienmarkt spürbar verändert. In Foren berichten französische Vermieter, dass Klasse G Wohnungen teils mit Preisabschlägen von 15 bis 20 % gehandelt werden. Für Deutschland sind solche Vermietungsverbote im GModG Entwurf bisher nicht vorgesehen, aber die EPBD gibt den Rahmen dafür vor.

Die A bis G Skala ist also vor allem ein Orientierungswerkzeug innerhalb eines Landes, nicht ein absoluter europäischer Maßstab.


Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten

Auch wenn die neue Skala für Wohngebäude noch nicht gilt, gibt es keinen Grund, abzuwarten. Drei konkrete Schritte helfen, vorbereitet zu sein:

1. Aktuellen Energieausweis prüfen. Ist der Ausweis noch gültig (10 Jahre ab Ausstellungsdatum)? Falls er bald abläuft, lohnt sich eine frühzeitige Erneuerung. Was bei einem abgelaufenen Energieausweis passiert, erklärt der verlinkte Artikel.

2. Sanierungspotenzial einschätzen. Die Modernisierungsempfehlungen im bestehenden Ausweis geben erste Anhaltspunkte. Typische Maßnahmen mit dem besten Kosten Nutzen Verhältnis sind Dachdämmung, Fensteraustausch und Heizungsmodernisierung.

3. Verbrauchsdaten sauber dokumentieren. Wer irgendwann einen neuen Verbrauchsausweis braucht, sollte die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre griffbereit haben.

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Zusammenfassung: Was du jetzt wissen musst

  1. Die EU hat mit der EPBD eine einheitliche A to G scale energy certificate eingeführt.
  2. Für Wohngebäude in Deutschland gilt vorerst weiterhin die Skala A+ bis H nach GEG Anlage 10.
  3. Der GModG Kabinettsentwurf sieht die A bis G Skala nur für Nichtwohngebäude vor.
  4. Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf gültig.
  5. Eine Umrechnung alter Ausweise in die neue Skala ist nicht möglich.
  6. Die Bezugsgröße wechselt langfristig von Endenergie auf Primärenergie.
  7. Frankreichs Erfahrungen mit Vermietungsverboten für Klasse G zeigen, wohin die Reise gehen könnte.

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Häufige Fragen zur A bis G Skala beim Energieausweis

Was ist die A bis G Skala beim Energieausweis?

Die A to G scale energy certificate ist ein EU weites Bewertungssystem nach der Richtlinie (EU) 2024/1275. Klasse A steht für Nullemissionsgebäude, Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands. Die Klassen B bis F verteilen sich gleichmäßig dazwischen.

Gilt die neue A bis G Skala schon für Wohngebäude in Deutschland?

Nein. Der GModG Kabinettsentwurf vom Mai 2026 sieht die A bis G Skala nur für Nichtwohngebäude vor. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Das kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Wird mein alter Energieausweis durch die neue Skala ungültig?

Nein. Bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablauf (10 Jahre nach Ausstellung). Niemand muss einen neuen Ausweis bestellen, nur weil sich die Skala ändert.

Kann ich einen alten Ausweis in die neue Skala umrechnen?

Eine direkte Umrechnung ist nicht möglich. Die Skalen basieren auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden (Endenergie vs. Primärenergie) und Klassendefinitionen (feste Schwellenwerte vs. relative Verteilung). Für eine Einstufung nach der neuen Skala braucht man einen neuen Ausweis.

Welche Effizienzklasse hat ein typisches Einfamilienhaus Baujahr 1970?

Ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren liegt auf der aktuellen deutschen Skala oft in Klasse F oder G (160 bis 250 kWh/m²·a). Mit umfassender Sanierung (Dämmung, neue Fenster, moderne Heizung) kann es in Klasse B oder C aufsteigen.

Was passiert, wenn ich keinen gültigen Energieausweis habe?

Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Das gilt auch für fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige.

Brauche ich einen Verbrauchs oder Bedarfsausweis?

Das hängt von Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Für Wohngebäude mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Einheiten, die nicht auf WSchVo 1977 Standard saniert sind, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit. Beide Ausweisarten sind rechtlich gleichwertig. Die Werte im Bedarfsausweis liegen allerdings erfahrungsgemäß oft 20 bis 30 % höher als im Verbrauchsausweis für dasselbe Gebäude.

Werden die Energieklassen durch die Skalenänderung schlechter?

Viele Gebäude würden auf der neuen A bis G Skala rechnerisch in eine schlechtere Klasse fallen, obwohl sich am Gebäude nichts geändert hat. Das liegt an der relativen Definition der Klassen und dem Wechsel auf Primärenergie als Bezugsgröße. Schätzungen gehen von 2,5 bis 3 Millionen betroffenen Wohngebäuden in Deutschland aus, vor allem unsanierte Altbauten vor 1978.

Gibt es Vermietungsverbote für schlechte Energieklassen in Deutschland?

Im aktuellen GModG Entwurf sind keine Vermietungsverbote für bestimmte Energieklassen vorgesehen. Frankreich hat solche Verbote seit 2025 für Klasse G eingeführt, und die EPBD gibt den Rahmen dafür vor. Ob und wann Deutschland nachzieht, ist politisch offen.


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