Verbrauchsausweis Wahlfreiheit 2026: Regeln, Daten, Risiken
Inhalt dieses Artikels · 17 Abschnitte
- Kurzfassung
- Was bedeutet „Verbrauchsausweis Wahlfreiheit"?
- Die schnelle Entscheidung: Darf ich den Verbrauchsausweis wählen?
- Wann besteht Wahlfreiheit?
- Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
- WSchV 1977 Nachweis: Die praktische Hürde bei der Verbrauchsausweis Wahlfreiheit
- Achtung: „Vor 1977" ist unpräzise
- § 82 GEG: Welche Verbrauchsdaten braucht der Verbrauchsausweis?
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist besser?
- Praktische Beispiele
- Achtung bei Leerstand
- Bußgelder nicht unterschätzen
- Stichtag 1. Januar 2027: Was das GModG ändern würde
- Wahlfreiheit ab 2027: Zusammenfassung der Änderungen
- Häufige Fehler bei der Verbrauchsausweis Wahlfreiheit
- FAQ
- Unsicher, welcher Ausweis der richtige ist?
Kurzfassung
Bei bestehenden Gebäuden dürfen Eigentümer in vielen Fällen zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Diese Verbrauchsausweis Wahlfreiheit gilt aber nicht uneingeschränkt. Für Neubauten, bestimmte Sanierungen und viele unsanierte Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohnungen (Bauantrag vor dem 1. November 1977) ist ein Bedarfsausweis Pflicht, sofern das Gebäude nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Außerdem braucht ein Verbrauchsausweis vollständige Verbrauchsdaten über 36 Monate.
Ab dem 1. Januar 2027 soll sich die Lage durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) spürbar ändern: Der Verbrauchsausweis wäre dann nur noch für rein wohngenutzte Gebäude zulässig, Mischnutzung und Nichtwohngebäude verlieren die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit komplett, und die Datenanforderungen werden umgestellt.
Was bedeutet „Verbrauchsausweis Wahlfreiheit"?
Der Begriff Verbrauchsausweis Wahlfreiheit beschreibt das Recht von Gebäudeeigentümern, bei einem bestehenden Gebäude zwischen einem verbrauchsbasierten und einem bedarfsbasierten Energieausweis zu wählen. Es geht dabei nicht um die Frage, ob überhaupt ein Energieausweis nötig ist. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist ein Energieausweis nach §80 GEG Pflicht, sobald kein gültiger Ausweis vorliegt.
Wahlfreiheit heißt also: Sie dürfen den Ausweistyp wählen, nicht ob Sie einen brauchen.
Ein Energieausweis dient laut §79 GEG als Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen groben Vergleich. Er ist 10 Jahre gültig. Der Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Verbrauchsdaten, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung der Gebäudesubstanz. Für die Entscheidung, welchen Sie bestellen dürfen, kommt es auf Gebäudetyp, Baualter, Nutzungsart und vorhandene Daten an.
Der Bedarfsausweis ist dabei immer die sichere Wahl: Er ist in jeder Situation zulässig. Der Verbrauchsausweis dagegen ist die bedingte Option, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Wer sich unsicher ist, kann vorab prüfen, welcher Ausweistyp infrage kommt.
Die schnelle Entscheidung: Darf ich den Verbrauchsausweis wählen?
Die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit hängt von drei Prüfungen ab. Nur wenn alle drei bestanden sind, ist der günstigere Verbrauchsausweis eine Option.
Prüfung 1: Gebäudeprüfung
Fragen Sie sich:
- Ist es ein Neubau? Dann ist ein Bedarfsausweis Pflicht nach §80 Absatz 1 GEG.
- Wurde eine umfassende Sanierung mit Gesamtberechnung durchgeführt? Dann verlangt §80 Absatz 2 ebenfalls einen Bedarfsausweis.
- Ist es ein Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, ohne WSchV 1977 Niveau? Dann besteht Bedarfsausweis Pflicht.
- Trifft keines davon zu? Dann erlaubt das aktuelle GEG grundsätzlich die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit.
Prüfung 2: Datenprüfung
Selbst wenn das Gebäude die Wahlfreiheit zulässt, brauchen Sie verwertbare Verbrauchsdaten. Nach §82 GEG müssen die Daten einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten abdecken. Die jüngste Abrechnungsperiode darf am Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen. Fehlen diese Daten, bleibt nur der Bedarfsausweis. Welche Unterlagen Sie konkret brauchen, erklärt der Ratgeber zu Heizkostenabrechnungen.
Prüfung 3: Plausibilitätsprüfung
Ein Verbrauchsausweis kann rechtlich zulässig, aber praktisch problematisch sein. Wenn die Verbrauchswerte für ein unsaniertes Altbaugebäude auffällig gut aussehen, werden Käufer misstrauisch. Praktiker auf Reddit berichten regelmäßig, dass Investoren bei „zu guten" Verbrauchsausweisen für ältere Häuser die zugrunde liegenden Heizkostenabrechnungen oder gleich einen Bedarfsausweis verlangen. Gründe für verzerrte Werte: Leerstand, besonders sparsame Vornutzer, Holzofenheizung oder nur teilweise beheizte Räume.
Wann besteht Wahlfreiheit?
Für die meisten Bestandsgebäude ist die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit der Normalfall. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Konstellationen nach aktuellem GEG:
| Situation | Ergebnis | Grund |
|---|---|---|
| Bestandsgebäude, 5 oder mehr Wohnungen | Wahlfreiheit (bei ausreichenden Daten) | Die Altbau Ausnahme gilt nur für weniger als 5 Wohnungen |
| Bestandsgebäude, 1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag nach 1.11.1977 | Wahlfreiheit (bei ausreichenden Daten) | Nicht von der Vor 1977 Ausnahme betroffen |
| Bestandsgebäude, 1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor 1.11.1977, aber WSchV 1977 Niveau erreicht | Wahlfreiheit (bei ausreichenden Daten) | Ausnahme greift nicht, weil das Wärmeschutzniveau erfüllt ist |
| Nichtwohngebäude im Bestand (Verkauf/Vermietung) | Grundsätzlich Wahlfreiheit (bis 31.12.2026) | Aktuelle GEG Regeln erlauben beide Typen |
| Baudenkmal bei Verkauf/Vermietung | Oft keine Energieausweis Pflicht | §79 GEG nimmt Baudenkmäler von §80(3) bis (7) aus |
| Kleingebäude unter 50 m² Nutzfläche | Energieausweis Abschnitt gilt nicht | §79 GEG nimmt kleine Gebäude aus |
Merksatz: Bei Bestandsgebäuden ist die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit häufig gegeben. Die wichtigste Einschränkung betrifft kleine, ältere Wohngebäude: 1 bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977, kein WSchV 1977 Niveau.
Das Gebäudeforum klimaneutral fasst diese Regel ähnlich zusammen und ergänzt, dass bei fehlenden Verbrauchsdaten und bei Neubauten ebenfalls ein Bedarfsausweis nötig ist.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Neubauten
Für neu errichtete Gebäude schreibt §80 Absatz 1 GEG einen Bedarfsausweis vor. Hier gibt es keine Verbrauchsausweis Wahlfreiheit.
Bestimmte Sanierungen mit Gesamtberechnung
Wird ein bestehendes Gebäude so umfassend geändert, dass eine energetische Gesamtberechnung nach den entsprechenden GEG Vorschriften durchgeführt wird, verlangt §80 Absatz 2 einen Bedarfsausweis. Mehr zu Kosten und Ablauf beim Bedarfsausweis.
Unsanierte ältere Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohnungen
Das ist die wichtigste Ausnahme von der Verbrauchsausweis Wahlfreiheit. Wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig zutreffen, ist der Bedarfsausweis Pflicht:
- Das Gebäude hat weniger als fünf Wohnungen (also 1, 2, 3 oder 4).
- Der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt.
- Das Gebäude erreicht nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977, weder bei der Errichtung noch durch spätere Sanierung.
Ein häufiges Missverständnis: In Diskussionen auf Reddit korrigieren Nutzer sich gegenseitig, weil viele annehmen, jedes Gebäude vor 1977 brauche automatisch einen Bedarfsausweis. Das stimmt nicht. Ein Mehrfamilienhaus aus den 1960ern mit 8 Wohnungen hat unter aktuellem GEG Wahlfreiheit, weil es 5 oder mehr Wohnungen hat und damit nicht unter diese Ausnahme fällt. Für solche Fälle gibt es einen eigenen Ratgeber zu Mehrfamilienhäusern.
Fehlende oder unzureichende Verbrauchsdaten
Ohne 36 Monate zusammenhängende Verbrauchsdaten ist ein Verbrauchsausweis technisch nicht erstellbar. Das betrifft zum Beispiel Gebäude nach Eigentümerwechsel ohne Übergabe der Abrechnungen oder Häuser, die länger leer standen.
Wer feststellt, dass der Verbrauchsausweis nicht zulässig ist, kann den Bedarfsausweis online bestellen.
WSchV 1977 Nachweis: Die praktische Hürde bei der Verbrauchsausweis Wahlfreiheit
Wer ein kleines Wohngebäude (1 bis 4 Einheiten, Bauantrag vor dem 1.11.1977) besitzt und trotzdem den günstigeren Verbrauchsausweis nutzen möchte, muss nachweisen, dass das Gebäude mindestens das Wärmeschutzniveau der WSchV 1977 erreicht. In der Praxis ist genau dieser Nachweis die größte Hürde.
Das Problem: Die wenigsten Eigentümer haben Unterlagen, die den energetischen Zustand ihres Gebäudes dokumentieren. Nachträgliche Dämmmaßnahmen wurden oft ohne Energieberater durchgeführt, Rechnungen sind verschwunden, und konkrete U Werte der verbauten Materialien kennt kaum jemand. In Foren berichten Eigentümer regelmäßig, dass sie nicht einmal wissen, ob die nachträglich eingebauten Fenster das erforderliche Niveau erfüllen.
Was hilft:
- Handwerkerrechnungen über Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke) und Fensteraustausch aufbewahren.
- Baubeschreibung oder Energieberatungsgutachten aus früheren Jahren, falls vorhanden.
- Ein Energieberater kann anhand einer Vor Ort Begehung oder anhand von Fotos und Baujahr eine Einschätzung geben, ob das WSchV 1977 Niveau plausibel erreicht wird.
Wer den Nachweis nicht führen kann, muss den Bedarfsausweis wählen. Im Zweifel ist das die sicherere Variante, weil ein auf falscher Grundlage erstellter Verbrauchsausweis bei einer Prüfung als ungültig eingestuft werden kann.
Achtung: „Vor 1977" ist unpräzise
Die meisten Ratgeber vereinfachen die Regel auf „Baujahr vor 1977". Das aktuelle Gesetz sagt aber etwas anderes: Entscheidend ist der Bauantrag vor dem 1. November 1977, nicht das Baujahr. Der Unterschied kann relevant sein. Ein Haus, das 1978 fertiggestellt wurde, aber dessen Bauantrag im Oktober 1977 eingereicht wurde, fällt unter die Ausnahme. Umgekehrt kann ein Haus mit Fertigstellung 1977 außerhalb der Ausnahme liegen, wenn der Bauantrag erst im Dezember 1977 gestellt wurde.
In der Praxis ist das Bauantragsdatum oft nicht sofort greifbar. Wer unsicher ist, sollte bei der Baubehörde nachfragen oder im Zweifel den Bedarfsausweis wählen. Das vermeidet das Risiko, einen ungültigen Energieausweis zu erhalten. Mehr zum Thema Baujahr und Ausweistyp gibt es im Baujahr Guide.
§ 82 GEG: Welche Verbrauchsdaten braucht der Verbrauchsausweis?
Für den Verbrauchsausweis reicht nicht irgendeine Heizkostenabrechnung. Die Anforderungen nach §82 GEG sind konkret:
- 36 Monate zusammenhängend: Die Verbrauchsdaten müssen einen ununterbrochenen Zeitraum von drei vollen Jahren abdecken. Es müssen Jahresdaten über mindestens zwei vollständige Abrechnungsperioden vorliegen, die zusammen 36 Monate ergeben.
- Energieträgergetrennte Erfassung: Die Daten müssen nach Energieträgern aufgeschlüsselt sein (zum Beispiel Gas, Öl, Fernwärme, Strom für Wärmepumpe). Eine reine Gesamtkostenabrechnung ohne Mengenangaben reicht nicht.
- Jüngste Abrechnungsperiode: Das Ende der neuesten Abrechnungsperiode darf nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
- Gesamtgebäude: Die Daten müssen den Verbrauch des gesamten Gebäudes umfassen, nicht nur einer Wohnung.
- Heizung und Warmwasser: Bei Wohngebäuden werden Heizenergie und Warmwasserbereitung erfasst.
- Leerstand: Längere Leerstände müssen rechnerisch berücksichtigt werden, sonst verfälschen sie den Kennwert nach unten.
- Witterungsbereinigung: Die Verbrauchswerte werden klimatisch bereinigt, um regionale und jahreszeitliche Schwankungen auszugleichen.
Ein wichtiger Punkt, den die Verbraucherzentrale betont: Die Bezugsfläche im Energieausweis ist die Gebäudenutzfläche A(N), nicht die Wohnfläche. Wenn die Gebäudenutzfläche nicht bekannt ist, rechnet man bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Einheiten und beheiztem Keller mit dem Faktor 1,35 × Wohnfläche, bei anderen Wohngebäuden mit 1,2 × Wohnfläche. Alle Details zur Flächenberechnung stehen im Ratgeber zur Gebäudenutzfläche.
Wer dezentral Warmwasser bereitet und dafür keine Verbrauchsdaten hat, dem wird pauschal 20 kWh/(m²·a) aufgeschlagen. Bei vorhandener Kühlung kommen 6 kWh/(m²·a) hinzu.
Prüfen Sie vor der Bestellung, ob Ihre Verbrauchsdaten vollständig und aktuell genug sind:
Verbrauchsausweis online erstellen
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist besser?
Diese Frage stellen sich Eigentümer fast immer. Die Antwort hängt davon ab, was „besser" bedeutet.
Kosten und Geschwindigkeit
Der Verbrauchsausweis ist günstiger und schneller. Laut co2online liegen die typischen Online Kosten für einen Verbrauchsausweis bei 50 bis 100 Euro, für einen Online Bedarfsausweis bei rund 100 Euro, und ein Bedarfsausweis mit Vor Ort Termin kann 300 bis 500 Euro kosten. Bei EnergieausweisApp kostet der Verbrauchsausweis 49,90 € und der Bedarfsausweis 89,90 €, jeweils inklusive Prüfung und Unterschrift durch einen Diplom Ingenieur.
Analytischer Wert
Der Bedarfsausweis bewertet die Gebäudesubstanz unabhängig vom Nutzerverhalten. Er eignet sich besser für Sanierungsplanung, weil er zeigt, wo energetische Schwächen liegen. Der Verbrauchsausweis sagt mehr darüber aus, wie das Gebäude tatsächlich genutzt wurde, aber eben auch nur das.
Marktvertrauen
Gerade bei älteren, unsanierten Häusern kann ein Verbrauchsausweis mit auffällig guter Effizienzklasse Misstrauen wecken. Auf Reddit und in Foren wie gutefrage berichten Nutzer immer wieder, dass Käufer bei einem Verbrauchsausweis der Klasse A oder B für ein offensichtlich unsaniertes 1970er Haus nachhaken. Manche verlangen dann die Heizkostenabrechnungen oder einen ergänzenden Bedarfsausweis.
Genauigkeit
Keiner der beiden Ausweistypen ist „immer genauer". co2online weist darauf hin, dass die Werte beider Methoden für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen können. Das liegt in der Natur der Sache: Der eine misst realen Verbrauch (beeinflusst durch Nutzer), der andere berechnet theoretischen Bedarf (beeinflusst durch Annahmen und Eingabedaten). Der ausführliche Unterschied zwischen den Ausweistypen erklärt die Abweichungen genauer.
Empfehlung: Wählen Sie den Ausweistyp, der rechtlich erlaubt ist und zu Ihrer Situation passt. Bei bestehender Verbrauchsausweis Wahlfreiheit und sauberen Verbrauchsdaten ist der Verbrauchsausweis die günstigere Lösung. Bei fehlenden Daten, Leerstand oder wenn Sie die Gebäudesubstanz bewerten wollen, ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl.
Praktische Beispiele
Einfamilienhaus, Bauantrag 1965, unsaniert
Ergebnis: Bedarfsausweis Pflicht. Das Gebäude hat weniger als fünf Wohnungen, der Bauantrag liegt vor dem 1. November 1977, und das WSchV 1977 Niveau wird nicht erreicht. Hier gibt es keine Verbrauchsausweis Wahlfreiheit. Der Altbau Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.
Zweifamilienhaus, Bauantrag 1975, Fassade und Dach nachträglich auf WSchV 1977 Niveau modernisiert
Ergebnis: Verbrauchsausweis Wahlfreiheit besteht, sofern 36 Monate Verbrauchsdaten vorliegen. Die Bedarfsausweis Pflicht greift nicht, weil das Gebäude nachträglich das erforderliche Wärmeschutzniveau erreicht hat.
Mehrfamilienhaus, Bauantrag 1958, 8 Wohnungen
Ergebnis: Wahlfreiheit nach aktuellem GEG. Die Altbau Ausnahme gilt nur für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen. Acht Wohnungen liegen klar darüber.
Eigentumswohnung in einer WEG
Ergebnis: Der Energieausweis wird nach §79 GEG für das Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Bei einer Eigentumswohnung müssen Sie den Ausweis vom Verkäufer, Makler oder der Hausverwaltung erhalten. In Reddit Diskussionen fragen Käufer regelmäßig, woher sie den Ausweis bekommen. Die Antwort: über die WEG oder die Verwaltung.
Haus mit nur zwei Jahren Heizkostenabrechnungen
Ergebnis: Bedarfsausweis nötig. Die 36 Monate zusammenhängende Verbrauchsdaten nach §82 GEG sind nicht erfüllt. Die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit scheitert an der Datenprüfung.
Arztpraxis im Erdgeschoss, Wohnungen oben (Mischnutzung)
Ergebnis nach aktuellem GEG: Grundsätzlich noch Wahlfreiheit möglich, sofern die Verbrauchsdaten stimmen. Ab dem 1. Januar 2027 (falls das GModG so in Kraft tritt): Bedarfsausweis Pflicht, weil das Gebäude keine ausschließliche Wohnnutzung aufweist. Eigentümer von Mischnutzungsgebäuden sollten sich rechtzeitig darauf einstellen.
Unsaniertes 1970er Haus mit Verbrauchsausweis Klasse B
Ergebnis: Rechtlich möglicherweise zulässig, aber mit Vertrauensrisiko. Wenn die guten Werte durch Leerstand, Teilbeheizung oder besonders sparsame Vormieter entstanden sind, wird der Ausweis beim Verkauf hinterfragt. In solchen Fällen kann ein ergänzender Bedarfsausweis sinnvoll sein, auch wenn er nicht vorgeschrieben ist.
Achtung bei Leerstand
Wenn ein Gebäude längere Zeit leer stand oder nur teilweise beheizt wurde, kann ein Verbrauchsausweis sowohl rechtlich als auch praktisch problematisch werden. §82 GEG verlangt, dass längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet das: Die Verbrauchswerte werden durch Leerstand künstlich niedrig. Käufer und Makler kennen dieses Problem und fragen bei auffällig guten Energiekennwerten oft nach den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen.
Auf gutefrage diskutieren Nutzer außerdem, ob ein online erstellter Energieausweis ohne Besichtigung aussagekräftig ist. Die Antwort: Rechtlich ist das möglich, denn §84 GEG erlaubt bei Bestandsgebäuden die Bewertung anhand geeigneter Gebäudefotos statt eines Vor Ort Termins. Entscheidend ist, dass der Ausweis von einer qualifizierten Person nach §88 GEG ausgestellt wird. Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis von einem Diplom Ingenieur geprüft und unterschrieben.
Bußgelder nicht unterschätzen
Wer den falschen Ausweis bestellt, riskiert mehr als nur verschwendetes Geld. Nach §108 GEG können Verstöße rund um Energieausweise als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das betrifft unter anderem: Ausweis nicht vorgelegt oder übergeben, fehlerhafte Daten, fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen oder Ausstellung durch eine nicht berechtigte Person.
Auch die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach §87 GEG gehören dazu. Wer ein Gebäude inseriert und einen gültigen Energieausweis besitzt, muss im Inserat den Ausweistyp, den Endenergie Kennwert, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und (bei Wohngebäuden) die Energieeffizienzklasse angeben. Was genau ins Inserat muss, steht im Ratgeber zu Pflichtangaben.
Stichtag 1. Januar 2027: Was das GModG ändern würde
Im Mai 2026 hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Der geplante Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Energieausweis Regeln ist der 1. Januar 2027. Die Änderungen betreffen die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit an mehreren Stellen grundlegend.
Verbrauchsausweis nur noch bei ausschließlicher Wohnnutzung
Die wichtigste Neuerung: Ab 2027 soll ein Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig sein, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Die Voraussetzung „ausschließlich Wohnnutzung" bedeutet, dass schon eine gewerbliche Einheit im Gebäude (Laden, Büro, Praxis) den Verbrauchsausweis ausschließt. Eigentümer müssten dann den teureren Bedarfsausweis wählen.
Mischnutzung führt zum Bedarfsausweis
Bisher konnten auch Gebäude mit gemischter Nutzung (Wohnen plus Gewerbe) einen Verbrauchsausweis erhalten, solange die Verbrauchsdaten vorlagen. Ab dem 1. Januar 2027 wäre das nicht mehr möglich. Wer ein Wohn und Geschäftshaus besitzt, sollte einen noch unter dem aktuellen GEG erstellten Verbrauchsausweis rechtzeitig vor Ablauf erneuern, sofern das wirtschaftlich sinnvoll ist. Denn der bestehende Ausweis bleibt seine vollen 10 Jahre gültig.
Nichtwohngebäude bei Transaktion ohne Wahlfreiheit
Für reine Nichtwohngebäude (Bürogebäude, Gewerbehallen, Einzelhandel) wäre die Wahlfreiheit bei Verkauf und Vermietung ab 2027 komplett gestrichen. Hier wäre dann ausschließlich ein berechnungsbasierter Ausweis zulässig. Die Logik dahinter: Nichtwohngebäude haben oft stark schwankende Nutzungsprofile, die den Verbrauchsausweis wenig aussagekräftig machen.
Neue Datenanforderungen ab 2027
Der Entwurf sieht auch geänderte Anforderungen an die Verbrauchsdaten vor:
- 24 zusammenhängende Monate mit monatlichen Verbrauchswerten statt der heutigen 36 Monate mit Jahresabrechnungen.
- Kürzere Aktualitätsfrist: Die jüngste Abrechnungsperiode dürfte nicht älter als 15 Monate sein (statt aktuell 18 Monate).
- Neue Pflicht bei Vertragsverlängerung: Auch bei Verlängerung von Miet oder Pachtverträgen wäre ein Energieausweis vorzulegen.
Die Umstellung auf monatliche Verbrauchswerte passt zur zunehmenden Verbreitung digitaler Zähler und Smart Meter. Eigentümer, die noch analoge Zähler ohne monatliche Ablesung haben, könnten damit vor einer zusätzlichen Hürde stehen.
Was bis zum Stichtag gilt
Wichtig: Diese Regeln sind ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Solange das GModG nicht in Kraft getreten ist, gelten für die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit weiterhin die aktuellen GEG Vorschriften. Prüfen Sie immer den Rechtsstand zum Ausstellungsdatum Ihres Energieausweises.
Wer jetzt einen Verbrauchsausweis für ein Mischnutzungsgebäude oder Nichtwohngebäude braucht, kann ihn noch nach aktueller Rechtslage erstellen lassen. Der ausgestellte Ausweis bleibt 10 Jahre gültig, auch wenn sich zwischenzeitlich die Gesetze ändern.
Wahlfreiheit ab 2027: Zusammenfassung der Änderungen
| Thema | Aktuelles GEG (bis 31.12.2026) | GModG Entwurf (ab 01.01.2027) |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis für reine Wohngebäude | Zulässig (wenn keine Bedarfspflicht greift) | Weiterhin zulässig |
| Verbrauchsausweis bei Mischnutzung | Zulässig (bei ausreichenden Daten) | Nicht mehr zulässig |
| Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude | Zulässig (bei Transaktion) | Nicht mehr zulässig |
| Datenzeitraum | 36 Monate (Jahresabrechnungen) | 24 Monate (monatliche Werte) |
| Aktualitätsfrist | 18 Monate | 15 Monate |
| Ausweis bei Vertragsverlängerung | Nicht vorgeschrieben | Vorgeschrieben |
Häufige Fehler bei der Verbrauchsausweis Wahlfreiheit
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„Baujahr vor 1977" statt „Bauantrag vor dem 1.11.1977": Das Gesetz stellt auf den Bauantrag ab, nicht auf das Fertigstellungsdatum. Die Unterscheidung kann im Einzelfall entscheidend sein.
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„Fünf Wohnungen" falsch eingeordnet: Die Ausnahme gilt für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, also 1 bis 4. Ein Gebäude mit genau fünf oder mehr Wohnungen fällt nicht unter diese Einschränkung. In Reddit Threads zu Immobilieninvestments korrigieren sich Nutzer gegenseitig genau bei diesem Punkt.
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Verbrauchsausweis trotz fehlender 36 Monate Daten: Ohne den vorgeschriebenen zusammenhängenden Datenzeitraum ist der Verbrauchsausweis nicht erstellbar.
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Leerstand ignoriert: Leerstände verfälschen die Verbrauchswerte und müssen nach §82 GEG rechnerisch berücksichtigt werden. Ein Verbrauchsausweis für ein halb leer stehendes Haus sagt wenig über die tatsächliche Gebäudeeffizienz aus.
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ETW Ausweis für die Wohnung statt das Gebäude: Der Energieausweis wird für das Gesamtgebäude ausgestellt. Einzelne Eigentumswohnungen bekommen keinen separaten Ausweis.
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Selbst erstellt oder von nicht qualifizierter Person: Eigentümer dürfen Daten liefern, aber der Ausweis muss von einer nach §88 GEG berechtigten Person ausgestellt werden. Nicht jeder Schornsteinfeger oder Handwerker hat automatisch diese Berechtigung.
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Pflichtangaben in Anzeigen vergessen: Wer inseriert und einen Energieausweis hat, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Inserat nennen.
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Mischnutzung ab 2027 übersehen: Wer ein Wohn und Geschäftshaus besitzt, sollte die geplante Einschränkung im Blick behalten. Ein jetzt erstellter Verbrauchsausweis bleibt zwar gültig, aber bei Neuausstellung ab 2027 wäre nur noch der Bedarfsausweis möglich.
FAQ
Kann ich immer den Verbrauchsausweis wählen?
Nein. Die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit besteht nur, wenn das Gebäude nicht unter eine Bedarfsausweis Pflicht fällt und ausreichende Verbrauchsdaten über 36 zusammenhängende Monate vorliegen. Bei Neubauten, bestimmten Sanierungen und unsanierten Wohngebäuden mit 1 bis 4 Wohnungen (Bauantrag vor 1.11.1977, kein WSchV 1977 Niveau) ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Ist der Bedarfsausweis immer erlaubt?
Für die typischen Verkaufs und Vermietungssituationen ja. Der Bedarfsausweis ist der sichere Rückfall. Eingeschränkt ist der Verbrauchsausweis, nicht der Bedarfsausweis.
Was bedeutet „weniger als fünf Wohnungen"?
Es bedeutet 1 bis 4 Wohnungen. Gebäude mit genau fünf oder mehr Wohnungen sind von dieser Altbau Ausnahme nicht betroffen und haben grundsätzlich Wahlfreiheit, wenn die Verbrauchsdaten stimmen.
Zählt das Baujahr oder der Bauantrag?
Das Gesetz verwendet den Bauantrag vor dem 1. November 1977 als Stichtag. Das Baujahr kann als Näherung dienen, ist aber nicht das rechtlich entscheidende Datum.
Was, wenn keine drei Jahre Verbrauchsdaten vorliegen?
Dann muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Die Datenprüfung nach §82 GEG verlangt 36 Monate zusammenhängende Daten. Ohne diese Grundlage ist der Verbrauchsausweis nicht möglich.
Gilt ein Energieausweis für eine einzelne Eigentumswohnung?
In der Regel nicht. Der Energieausweis wird für das Gesamtgebäude ausgestellt. Käufer oder Mieter einer Eigentumswohnung erhalten den Ausweis über den Verkäufer, den Makler oder die Hausverwaltung.
Kann ein Verbrauchsausweis trotz Wahlfreiheit unplausibel sein?
Ja. Besonders bei Leerstand, ungewöhnlichem Heizverhalten oder nur teilweise genutzten Gebäuden können die Verbrauchswerte das tatsächliche energetische Niveau des Gebäudes nicht korrekt abbilden. Ein Bedarfsausweis kann dann die bessere Wahl sein, auch wenn er nicht vorgeschrieben ist.
Was ändert sich durch das geplante GModG ab 2027?
Der Gesetzentwurf vom Mai 2026 sieht unter anderem strengere Datenanforderungen (24 Monate, monatliche Werte), eine Beschränkung des Verbrauchsausweises auf rein wohngenutzte Gebäude und den Wegfall der Verbrauchsausweis Wahlfreiheit für Nichtwohngebäude vor. Der geplante Stichtag ist der 1. Januar 2027. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gelten die aktuellen GEG Regeln.
Darf ich bei einem Mischnutzungsgebäude noch den Verbrauchsausweis wählen?
Nach aktuellem GEG ja, sofern die Verbrauchsdaten ausreichen. Ab dem 1. Januar 2027 voraussichtlich nicht mehr, weil das GModG den Verbrauchsausweis auf Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung beschränken würde.
Was müssen Verbrauchsdaten nach § 82 GEG enthalten?
Die Daten müssen energieträgergetrennt vorliegen (zum Beispiel Erdgas in kWh, Heizöl in Litern), einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten abdecken, und das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
Unsicher, welcher Ausweis der richtige ist?
In der Praxis ist die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit nur dann wirklich nutzbar, wenn drei Dinge stimmen: Das Gebäude fällt nicht unter die Bedarfsausweis Pflicht, die Verbrauchsdaten sind vollständig und aktuell, und der Kennwert wirkt plausibel. Gerade bei leerstehenden oder nur teilweise beheizten Häusern kann ein Verbrauchsausweis verlockend günstig erscheinen, aber Käufer stellen bei auffällig guten Werten häufig Nachfragen. Mit den geplanten Änderungen ab 2027 wird die Verbrauchsausweis Wahlfreiheit zusätzlich eingeschränkt, besonders für Mischnutzungs und Nichtwohngebäude.
Bei EnergieausweisApp sehen Sie vor der Bezahlung eine kostenlose Vorschau des Energiekennwerts und der Effizienzklasse. Jeder Ausweis wird von einem Diplom Ingenieur geprüft und unterschrieben, mit Lieferung als PDF in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Energieausweis in 5 Minuten online erstellen
GModG-konform, DIBt-registriert, sofort als PDF.
Verbrauchsausweis 49,90 €