Gebaeudenutzflaeche vs Wohnflaeche: Energieausweis 2026

Inhalt dieses Artikels · 12 Abschnitte
- Kurzfassung
- Was ist die Gebäudenutzfläche (AN)?
- Was ist die Wohnfläche?
- Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- So wird die Gebäudenutzfläche berechnet
- Warum die AN den Energiekennwert beeinflusst
- Welche Daten braucht man für eine genaue AN Berechnung?
- Typische Fehler bei Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche und wie du sie vermeidest
- Gebäudenutzfläche und Betriebskosten: Kein Zusammenhang
- Wann gilt welche Fläche?
- Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche: Was du dir merken solltest
- FAQ: Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche
Kurzfassung
Die Frage Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche sorgt regelmäßig für Verwirrung. Die Gebäudenutzfläche (AN) im Energieausweis ist immer größer als die Wohnfläche, oft um 20 bis 40 Prozent. Das ist kein Fehler, sondern gesetzlich so vorgeschrieben. Die AN umfasst alle beheizten Bereiche eines Gebäudes (inklusive Treppenhäuser, Flure und Wände), während die Wohnfläche nach WoFlV nur bewohnbare Räume zählt. Weil der Energiekennwert durch die AN geteilt wird, beeinflusst die korrekte Fläche direkt die Effizienzklasse.
Du hast deinen Energieausweis in der Hand und die Quadratmeterzahl auf Seite 1 passt nicht zu dem, was du als Wohnfläche kennst? Keine Sorge. Die Zahl ist richtig. Im Energieausweis steht nicht die Wohnfläche, sondern die sogenannte Gebäudenutzfläche (AN), eine rechnerische Bezugsgröße, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermittelt wird.
Dieser Artikel erklärt das Thema Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche im Detail, zeigt die konkreten Berechnungswege für Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis und macht klar, warum die richtige Fläche über die Effizienzklasse entscheiden kann. Außerdem geht es darum, welche Daten du für eine genaue AN Berechnung wirklich brauchst.
Du willst direkt loslegen? Du kannst deinen Verbrauchsausweis online erstellen, gibst einfach deine Wohnfläche ein, und die Umrechnung in die Gebäudenutzfläche läuft automatisch.
Was ist die Gebäudenutzfläche (AN)?
Die Gebäudenutzfläche, abgekürzt AN, ist die rechnerische Bezugsfläche für den Energieausweis von Wohngebäuden. Sie ist in GEG § 22 Abs. 2 definiert.
Anders als die Wohnfläche erfasst die AN alle Bereiche innerhalb der thermischen Gebäudehülle, die beheizt oder indirekt mitbeheizt werden. Das schließt ein:
- Wohnräume
- Treppenhäuser und Flure
- Nebenräume wie Abstellkammern im beheizten Bereich
- Wandquerschnitte innerhalb der beheizten Zone
- Bereiche unter Dachschrägen, die nach Wohnflächenverordnung gar nicht oder nur anteilig zählen
Die AN beschreibt also nicht, wo du wohnst, sondern wohin die Heizenergie geht. Genau deshalb ist sie die passende Bezugsgröße für den Energiekennwert. Wer den Unterschied Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche grundsätzlich vertiefen will, findet im Ratgeber zur Gebäudenutzfläche im Energieausweis weitere Details.
Was ist die Wohnfläche?
Die Wohnfläche wird in Deutschland üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Laut § 2 WoFlV zählen nur Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören und zum dauerhaften Aufenthalt geeignet sind.
Bestimmte Flächen werden reduziert oder gar nicht mitgezählt:
- Dachschrägen: Raumhöhe unter 1 m zählt gar nicht, zwischen 1 und 2 m nur zu 50 %, ab 2 m voll.
- Balkone und Terrassen: Nur zu 25 bis 50 % anrechenbar.
- Kellerräume, Garagen, Heizungsräume: Zählen nicht zur Wohnfläche.
Wichtig: Die WoFlV ist nicht dasselbe wie die DIN 277. Nach DIN 277 werden Dachschrägen zu 100 % und Balkone ebenfalls voll gerechnet. Wenn du eine Flächenangabe aus einem Kaufvertrag oder Grundriss hast, prüfe, welche Berechnungsgrundlage verwendet wurde. Das kann einen erheblichen Unterschied machen. Der Blogartikel zu welche Fläche im Energieausweis geht darauf genauer ein.
Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Kriterium | Gebäudenutzfläche (AN) | Wohnfläche (WoFlV) |
|---|---|---|
| Zweck | Bezugsfläche für den Energieausweis | Mietvertrag, Kaufvertrag, Mietspiegel |
| Rechtsgrundlage | GEG § 22 Abs. 2 | WoFlV § 2 |
| Enthaltene Flächen | Alle beheizten Zonen inkl. Flure, Treppen, Wände | Nur bewohnbare Räume |
| Dachschrägen | Voll eingerechnet (über beheiztes Volumen) | Gestaffelt nach Raumhöhe |
| Keller | Beheizte Kellerflächen fließen ein | Grundsätzlich nicht enthalten |
| Balkone | Nicht relevant (außerhalb der thermischen Hülle) | 25 bis 50 % |
| Typische Größe | 20 bis 40 % größer als die Wohnfläche | Basis |
| Betriebskostenabrechnung | Keine Rolle | Verteilungsschlüssel nach HeizkostenV |
Die Tabelle Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche zeigt: Beide Flächen haben unterschiedliche Aufgaben. Die AN gehört in den Energieausweis, die Wohnfläche in den Mietvertrag. Für die Heizkostenabrechnung ist ausschließlich die Wohn- oder Nutzfläche nach HeizkostenV relevant, nicht die AN.
So wird die Gebäudenutzfläche berechnet
Die Berechnung der AN hängt davon ab, welche Art von Energieausweis erstellt wird. Die Methode unterscheidet sich grundlegend zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Wer das Verhältnis Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche nachvollziehen will, muss zuerst verstehen, wie die AN zustande kommt.
Berechnung der Gebäudenutzfläche im Verbrauchsausweis (§ 82 GEG)
Beim Verbrauchsausweis wird die Gebäudenutzfläche nicht aufwändig aus Bauplänen ermittelt, sondern vereinfacht aus der Wohnfläche abgeleitet. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 82 GEG in Verbindung mit Anlage 8, die das sogenannte vereinfachte Verfahren beschreibt.
Zwei Pauschalfaktoren stehen zur Wahl:
- Faktor 1,35: Für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten und beheiztem Keller.
- Faktor 1,20: Für Wohngebäude mit unbeheiztem Keller oder ab 3 Wohneinheiten.
Die entscheidende Frage lautet: Gibt es im Keller einen Heizkörper?
Schneller Entscheidungsbaum:
- Hast du ein Ein- oder Zweifamilienhaus? Weiter zu 2. Sonst: Faktor 1,20.
- Befindet sich im Keller mindestens ein Heizkörper (oder eine Fußbodenheizung)? Ja: Faktor 1,35. Nein: Faktor 1,20.
In der Praxis wird ein Hobbyraum mit Heizkörper im Keller leicht übersehen. Wird dann fälschlich der Faktor 1,20 statt 1,35 angesetzt, fällt die AN kleiner aus und der Energiekennwert wird unnötig schlecht. Praktiker in Energieberatungsforen weisen immer wieder darauf hin, dass gerade bei Bestandsgebäuden aus den 1970er und 1980er Jahren nachträglich installierte Heizkörper im Keller oft vergessen werden.
Das vereinfachte Verfahren nach § 82 GEG hat einen klaren Vorteil: Es braucht keine Baupläne und kein Aufmaß. Wohnfläche aus dem Mietvertrag oder der Grundsteuererklärung reicht. Genau deshalb geht die Erstellung eines Verbrauchsausweises so schnell. Bei der EnergieausweisApp gibst du einfach die Wohnfläche ein und wählst die Kellersituation aus. Die Umrechnung erledigt das System.
Unsicher, ob du überhaupt einen Verbrauchsausweis nutzen darfst? Der Ratgeber zu Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erklärt die Regeln.
Berechnung der Gebäudenutzfläche im Bedarfsausweis (DIN V 18599)
Beim Bedarfsausweis läuft die AN Berechnung anders. Hier wird die Fläche nicht aus der Wohnfläche abgeleitet, sondern direkt aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) errechnet. Die Grundlage bildet GEG § 22 Abs. 2, und die Berechnung erfolgt nach dem normativen Rahmen der DIN V 18599. Diese Norm definiert, wie das beheizte Gebäudevolumen zu ermitteln ist und wie daraus die energetische Bezugsfläche abgeleitet wird.
Die Standardformel lautet:
AN = 0,32 × Ve
Das gilt für die übliche Geschosshöhe zwischen 2,50 m und 3,00 m. Der Faktor 0,32 bildet dabei das Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttovolumen ab und berücksichtigt pauschal Wandstärken und Geschossdecken.
Weicht die durchschnittliche Geschosshöhe (hG) davon ab, greift eine Sonderformel:
AN = (1/hG − 0,04) × Ve
Diese Sonderformel kommt zum Beispiel bei Fachwerkhäusern mit niedrigen Decken oder Gründerzeitbauten mit Deckenhöhen über 3 Metern zum Einsatz. Ein Gründerzeitbau mit 3,40 m Geschosshöhe erhält dadurch einen anderen AN Wert als ein identisch großer Neubau mit 2,60 m Decken, was energetisch korrekt ist, denn das größere Luftvolumen muss mitbeheizt werden.
Wichtig: Das Dachgeschoss wird bei der Ermittlung der durchschnittlichen Geschosshöhe nicht eingerechnet, auch wenn es beheizt ist. Die DIN V 18599 behandelt das Dachgeschoss gesondert, weil die Raumhöhe dort durch die Dachneigung stark variiert und eine pauschale Mittelung das Ergebnis verzerren würde.
Im Bedarfsausweis ist die AN also keine Schätzung, sondern ein geometrisch abgeleiteter Wert. Genau deshalb braucht der Bedarfsausweis detailliertere Gebäudedaten als der Verbrauchsausweis. Mehr dazu im Abschnitt über die Dateneingabe weiter unten.
Ein Zonen Modell bei Mehrfamilienhäusern
Ein Punkt, der besonders Eigentümer von Eigentumswohnungen überrascht: Die Gebäudenutzfläche wird immer für das gesamte Gebäude berechnet, nicht für einzelne Wohnungen. Im Energieausweis gibt es kein „AN meiner Wohnung". Stattdessen gilt das sogenannte Ein Zonen Modell. Die AN einer Eigentumswohnung lässt sich also nicht einfach aus dem Mietvertrag ableiten.
Für den Energieausweis eines Mehrfamilienhauses brauchst du die Gesamtwohnfläche des Gebäudes und die Information, ob der Keller beheizt ist. Wie das bei Mehrfamilienhäusern im Verbrauchsausweis funktioniert, wird dort ausführlich behandelt.
Rechenbeispiel: Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche in der Praxis
Ein Einfamilienhaus hat 120 m² Wohnfläche und einen unbeheizten Keller.
- Verbrauchsausweis: AN = 120 m² × 1,20 = 144 m²
- Wäre der Keller beheizt: AN = 120 m² × 1,35 = 162 m²
Der Unterschied zwischen Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche beträgt hier 24 m² (20 %) bzw. 42 m² (35 %), je nach Kellersituation. Auf dem Energieausweis steht dann die größere Zahl.
Warum die AN den Energiekennwert beeinflusst
Der Energiekennwert im Ausweis wird so berechnet:
Energieverbrauch (kWh/Jahr) ÷ AN (m²) = Energiekennwert (kWh/m²a)
Die AN steht im Nenner. Je größer die AN, desto kleiner der Kennwert, und desto besser die Effizienzklasse. Beim Vergleich Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche wird sofort klar, warum die richtige Bezugsgröße so wichtig ist.
Ein konkretes Beispiel macht das greifbar:
| Wohnfläche als Bezug (falsch) | AN mit Faktor 1,20 | AN mit Faktor 1,35 | |
|---|---|---|---|
| Jahresverbrauch | 20.000 kWh | 20.000 kWh | 20.000 kWh |
| Bezugsfläche | 100 m² | 120 m² | 135 m² |
| Kennwert | 200,0 kWh/m²a | 166,7 kWh/m²a | 148,1 kWh/m²a |
| Effizienzklasse | G | F | E |
Der Sprung von G nach E ergibt sich allein durch die korrekte Flächenberechnung. Wer versehentlich die Wohnfläche statt der AN einsetzt, verschlechtert sein Ergebnis erheblich. Das kann beim Verkauf bares Geld kosten, denn die Effizienzklasse beeinflusst den Kaufpreis messbar.
Welche Daten braucht man für eine genaue AN Berechnung?
Die Genauigkeit der Gebäudenutzfläche steht und fällt mit den Eingabedaten. Was genau gebraucht wird, unterscheidet sich je nach Ausweistyp.
Dateneingabe für den Verbrauchsausweis
Für die vereinfachte Berechnung nach § 82 GEG reichen drei Informationen:
- Wohnfläche in m²: Am besten aus dem Mietvertrag, der Wohnflächenberechnung oder der letzten Grundsteuererklärung. Kaufvertragsangaben sind nur zuverlässig, wenn seitdem kein Umbau stattgefunden hat.
- Anzahl der Wohneinheiten: Entscheidet, ob überhaupt der Faktor 1,35 in Frage kommt.
- Beheizter oder unbeheizter Keller: Gibt es im Keller mindestens einen fest installierten Heizkörper oder eine Fußbodenheizung? Ein mobiler Elektroheizer zählt nicht.
Ein häufiger Fehler bei der Dateneingabe: Eigentümer nutzen die Fläche aus dem Grundbuch oder der DIN 277 Berechnung des Architekten statt der Wohnfläche nach WoFlV. Das führt zu einer falschen AN. In Diskussionen auf Hausbauforen berichten Eigentümer regelmäßig, dass die Flächenangabe im Kaufvertrag auf DIN 277 basiert und bis zu 15 % größer ausfällt als die WoFlV Fläche. Wer unsicher ist, sollte prüfen, welche Berechnungsgrundlage das Dokument verwendet.
Zusätzlich zur Fläche braucht der Verbrauchsausweis natürlich die Heizverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Die Anleitung zum Heizverbrauchsdaten ablesen hilft dabei.
Dateneingabe für den Bedarfsausweis
Hier wird es aufwändiger. Weil die AN aus dem beheizten Volumen berechnet wird, braucht man geometrische Gebäudedaten:
- Außenmaße des Gebäudes: Länge, Breite und Höhe je Geschoss. Idealerweise aus Bauzeichnungen oder einem Aufmaß vor Ort.
- Geschosshöhe (hG): Die lichte Raumhöhe plus Deckenaufbau. Liegt sie außerhalb von 2,50 bis 3,00 m, wird die Sonderformel angewendet.
- Anzahl und Art der Geschosse: Kellergeschoss (beheizt/unbeheizt), Erdgeschoss, Obergeschosse, Dachgeschoss.
- Dachform und Dachneigung: Beeinflusst das beheizte Volumen im Dachgeschoss erheblich. Ein Walmdach mit 35° Neigung ergibt ein anderes Ve als ein Satteldach mit 45°.
- Thermische Gebäudehülle: Welche Bauteile grenzen an unbeheizte Zonen oder Außenluft? Das definiert das Ve.
Für den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 werden außerdem Angaben zu Fenstern, Dämmung und Gebäudehülle benötigt. Diese Daten fließen zwar nicht direkt in die AN Berechnung ein, bestimmen aber den Energiebedarf, der dann durch die AN geteilt wird.
Typische Datenquellen und ihre Tücken
| Datenquelle | Geeignet für AN? | Vorsicht |
|---|---|---|
| Mietvertrag (Wohnfläche nach WoFlV) | Ja, für Verbrauchsausweis | Prüfen, ob nach Umbau noch aktuell |
| Kaufvertrag | Bedingt | Oft DIN 277 statt WoFlV |
| Grundriss vom Architekten | Ja, wenn WoFlV Berechnung beiliegt | Architekten rechnen oft nach DIN 277 |
| Bauantrag / Bauzeichnung | Ja, für Bedarfsausweis (Volumen) | Maße prüfen, ob as built |
| Grundsteuererklärung 2022 | Ja, für Verbrauchsausweis | Wohnfläche wurde dort abgefragt |
| Schätzung / Google Maps | Notbehelf | Hohe Fehlerquote, nur als Plausibilitätsprüfung |
Wer sich bei der Dateneingabe unsicher fühlt, kann bei EnergieausweisApp den Experten Support dazubuchen. Jeder Ausweis wird ohnehin von einem Dipl. Ing. geprüft, bevor er ausgestellt wird.
Typische Fehler bei Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche und wie du sie vermeidest
Wohnfläche direkt eingetragen
Der häufigste Fehler: Eigentümer tragen im Formular die Wohnfläche ein und wundern sich über die größere Zahl im fertigen Ausweis. Bei einem Online Verbrauchsausweis ist das kein Problem, solange das Tool die Umrechnung automatisch übernimmt. Achte darauf, dass du tatsächlich die Wohnfläche eingibst und nicht eine andere Flächenangabe aus dem Kaufvertrag. Eine Übersicht der häufigsten Eingabefehler bei Online Energieausweisen hilft, die größten Stolperfallen zu umgehen.
Beheizten Keller vergessen
Ein Hobbyraum oder eine Werkstatt im Keller mit Heizkörper wird gern vergessen. Die Folge: Es wird der Faktor 1,20 statt 1,35 angesetzt. Bei einem Einfamilienhaus mit 100 m² Wohnfläche macht das 15 m² Unterschied bei der AN, und damit einen spürbaren Effekt auf den Kennwert.
Dachschrägen falsch angegeben
Bei Dachgeschosswohnungen ist die Bruttofläche (z. B. 40 m² Grundfläche) oft deutlich größer als die anrechenbare Wohnfläche nach WoFlV (vielleicht nur 29 m²). Wer die Bruttofläche angibt, überschätzt die Wohnfläche. Das führt zu einer zu großen AN und einem geschönten Kennwert.
Veraltete Kaufvertragswerte
Nach Umbauten, Dachausbauten oder Wintergarten Anbauten stimmen die Flächenangaben aus dem Kaufvertrag oft nicht mehr. Prüfe vor der Eingabe, ob die Wohnfläche noch aktuell ist. Welche Unterlagen für den Energieausweis generell gebraucht werden, ist dort zusammengefasst.
Souterrain und teilbeheizter Keller
Teilbeheizte Souterrain Wohnungen sind ein Sonderfall. Hier muss sorgfältig zoniert werden, ob der Bereich als beheizt gilt oder nicht. Im Zweifel hilft die fachliche Prüfung durch einen Experten. Auf EnergieausweisApp wird jeder Ausweis von einem Dipl. Ing. geprüft und unterschrieben, bevor er ausgestellt wird.
DIN 277 statt WoFlV verwechselt
Ein Fehler, der in Internetforen und Beratungsgesprächen immer wieder auftaucht: Die Fläche aus dem Architektenplan basiert auf DIN 277, nicht auf der Wohnflächenverordnung. Da DIN 277 Dachschrägen zu 100 % rechnet und auch Nebenräume großzügiger einbezieht, kann die Fläche um 10 bis 15 % über der WoFlV Wohnfläche liegen. Diese zu hohe Wohnfläche wird dann mit dem Faktor multipliziert, und die AN fällt zu groß aus. Das Ergebnis: ein geschönter Kennwert, der bei einer Prüfung durch die zuständige Behörde auffallen kann.
Gebäudenutzfläche und Betriebskosten: Kein Zusammenhang
Eine häufige Verwechslung: Die AN aus dem Energieausweis hat nichts mit der Heizkostenabrechnung zu tun. Die HeizkostenV verwendet die Wohn- oder Nutzfläche als Verteilungsschlüssel. Wenn der Vermieter die Heizkosten abrechnet, spielt die Gebäudenutzfläche keine Rolle. Sie dient ausschließlich als Bezugsgröße im Energieausweis.
Wann gilt welche Fläche?
| Anlass | Relevante Fläche |
|---|---|
| Energieausweis (Kennwert) | Gebäudenutzfläche (AN) |
| Mietvertrag / Mietspiegel | Wohnfläche nach WoFlV |
| Heizkostenabrechnung | Wohn-/Nutzfläche nach HeizkostenV |
| Kaufvertrag | Wohnfläche (WoFlV) oder Nutzfläche (DIN 277), je nach Vereinbarung |
| Immobilienanzeige (Pflichtangaben GEG § 87) | Energiekennwert (basiert auf AN) |
Wenn du den Energieausweis für einen Verkauf oder eine Vermietung brauchst, müssen die Pflichtangaben in der Anzeige den Kennwert enthalten, der auf der AN basiert (GEG § 87). Bei Verstößen gegen die Ausweispflicht sieht GEG § 108 ein Bußgeld von bis zu 10.000 € vor. Welche Angaben in Immobilienanzeigen konkret Pflicht sind, ist dort erklärt.
Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche: Was du dir merken solltest
Die Gebäudenutzfläche ist kein Fehler auf dem Energieausweis, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Bezugsgröße. Sie ist 20 bis 40 % größer als die Wohnfläche, weil sie alle beheizten Zonen einschließt, nicht nur die bewohnbaren Räume.
Die korrekte Unterscheidung Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche ist nicht nur theoretisch wichtig. Sie bestimmt den Energiekennwert und damit die Effizienzklasse des Gebäudes. Eine falsche Fläche kann das Ergebnis um ein bis zwei Klassen verschlechtern.
Beim Verbrauchsausweis reichen Wohnfläche, Wohneinheiten und Kellersituation (§ 82 GEG). Beim Bedarfsausweis nach DIN V 18599 wird das beheizte Volumen geometrisch ermittelt. In beiden Fällen gilt: Saubere Eingabedaten sind die Grundlage für ein korrektes Ergebnis.
Du willst deinen Energiekennwert sehen, bevor du dich entscheidest? Bei EnergieausweisApp gibst du einfach deine Wohnfläche ein. Die Umrechnung in die Gebäudenutzfläche übernimmt das System automatisch, und du bekommst eine kostenlose Vorschau deines Ergebnisses, bevor du zahlst.
FAQ: Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche
Warum ist die Fläche im Energieausweis größer als meine Wohnfläche?
Im Energieausweis steht die Gebäudenutzfläche (AN), nicht die Wohnfläche. Die AN umfasst alle beheizten und indirekt beheizten Bereiche eines Gebäudes, also auch Treppenhäuser, Flure und Wände. Sie ist daher 20 bis 40 % größer als die Wohnfläche nach WoFlV. Genau das ist der Kern beim Thema Gebäudenutzfläche vs Wohnfläche.
Macht die Gebäudenutzfläche meinen Energiekennwert besser oder schlechter?
Die AN ist der Nenner in der Kennwert Formel (Energieverbrauch ÷ AN). Eine größere AN senkt den Kennwert und kann die Effizienzklasse verbessern. Wird fälschlich die kleinere Wohnfläche verwendet, fällt der Kennwert höher und damit schlechter aus.
Wann gilt Faktor 1,35 statt 1,20?
Beim Verbrauchsausweis gilt der Faktor 1,35 für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten und einem beheizten Keller. Sobald der Keller unbeheizt ist oder das Gebäude drei oder mehr Wohneinheiten hat, wird der Faktor 1,20 angesetzt.
Wie wird die AN beim Bedarfsausweis nach DIN V 18599 berechnet?
Die AN wird aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) abgeleitet: AN = 0,32 × Ve. Diese Formel gilt bei Geschosshöhen zwischen 2,50 und 3,00 m. Weicht die Geschosshöhe ab, wird eine Sonderformel angewendet: AN = (1/hG − 0,04) × Ve. Die geometrischen Daten kommen aus Bauzeichnungen oder einem Aufmaß.
Brauche ich die AN für meine Heizkostenabrechnung?
Nein. Die Heizkostenverordnung verwendet die Wohn- oder Nutzfläche als Verteilungsschlüssel. Die Gebäudenutzfläche (AN) ist ausschließlich für den Energieausweis relevant.
Wird die AN pro Wohnung oder pro Gebäude berechnet?
Immer pro Gebäude. Bei Mehrfamilienhäusern gilt das Ein Zonen Modell: Die AN wird für das gesamte Gebäude ermittelt, nicht für einzelne Wohnungen. Deshalb lässt sich die AN einer Eigentumswohnung nicht direkt aus dem Mietvertrag ableiten.
Welche Daten brauche ich für die AN Berechnung beim Verbrauchsausweis?
Drei Angaben reichen: Die Wohnfläche in Quadratmetern (nach WoFlV), die Anzahl der Wohneinheiten und die Information, ob der Keller beheizt ist. Bei der EnergieausweisApp erledigt das System die Umrechnung automatisch.
Was passiert, wenn ich die falsche Fläche eingebe?
Eine zu kleine Fläche (z. B. Wohnfläche statt AN) führt zu einem höheren Kennwert und einer schlechteren Effizienzklasse. Eine zu große Fläche verfälscht das Ergebnis in die andere Richtung. Beides kann bei einer Prüfung auffallen. Ein qualifizierter Ingenieur prüft deshalb die Angaben, bevor der Ausweis ausgestellt wird.
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