JavaScript muss aktiviert werden, um die App zu verwenden. Energieausweis: Welche Angaben Werden Benötigt 2026

Energieausweis: Welche Angaben Werden Benötigt 2026

Energieausweis: Welche Angaben Werden Benötigt 2026
Inhalt dieses Artikels · 14 Abschnitte
  1. Kurz zusammengefasst
  2. Grunddaten für jeden Energieausweis (beide Ausweisarten)
  3. Verbrauchsausweis: Welche Angaben werden zusätzlich benötigt?
  4. Bedarfsausweis: Welche Angaben werden zusätzlich benötigt?
  5. Sonderfall Eigentumswohnung: Welche Angaben werden benötigt?
  6. Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche (AN): Die häufigste Verwirrung
  7. Welchen Ausweis braucht man? Kurze Entscheidungshilfe
  8. Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GEG
  9. Modernisierungsempfehlungen: Welche Daten fließen ein?
  10. Häufige Fehler bei den Angaben zum Energieausweis
  11. DIBt Registriernummer: Was sie bedeutet und warum sie wichtig ist
  12. Ausblick: GModG Entwurf und neue Datenanforderungen
  13. Checkliste: Alle benötigten Angaben für den Energieausweis auf einen Blick
  14. FAQ: Häufige Fragen zu den benötigten Angaben für den Energieausweis

Kurz zusammengefasst

Für den Energieausweis sind je nach Ausweisart unterschiedliche Angaben nötig. Beim Verbrauchsausweis stehen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre im Mittelpunkt, beim Bedarfsausweis Daten zur Gebäudehülle und Heizungstechnik. Beide Varianten erfordern Grunddaten wie Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche und Fotos. Dieser Ratgeber zeigt für jedes Datenfeld, was genau gebraucht wird und wo es zu finden ist.


Wer einen Energieausweis erstellen lassen will, sitzt oft vor dem Bildschirm und fragt sich: Welche Angaben werden eigentlich benötigt? Die gute Nachricht: Mit den richtigen Unterlagen dauert die Eingabe nur wenige Minuten. Die schlechte Nachricht: Ohne Vorbereitung muss man mittendrin abbrechen und Dokumente suchen.

Genau das passiert in der Praxis häufiger als nötig. Eigentümer berichten in Nutzerbewertungen von Online Anbietern immer wieder, dass sie den Prozess unterbrechen mussten, weil etwa kein Foto vom Typenschild der Heizung parat war. Dieser Ratgeber sorgt dafür, dass das nicht passiert.

Alle Angaben zusammen? Dann lässt sich der Verbrauchsausweis direkt erstellen.


Grunddaten für jeden Energieausweis (beide Ausweisarten)

Egal ob Verbrauchs oder Bedarfsausweis: Bestimmte Angaben werden für den Energieausweis immer benötigt. Diese Basisdaten bilden das Fundament beider Varianten.

Gebäude und Standortdaten:

  • Vollständige Gebäudeadresse
  • Baujahr des Gebäudes
  • Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Heizung und Warmwasser:

  • Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets usw.)
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Art der Warmwasserbereitung (zentral über die Heizung oder dezentral per Durchlauferhitzer/Boiler)
  • Angaben zur Lüftung und Kühlung, falls vorhanden

Modernisierungen und Zustand:

  • Durchgeführte energetische Sanierungen (Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung) mit ungefährem Jahr
  • Anlass der Ausstellung (Verkauf, Vermietung, Neubau, Eigengebrauch)

Wer einen Überblick über alle benötigten Daten in Checklistenform sucht, findet im verlinkten Ratgeber eine praktische Zusammenfassung.

Gebäudefotos (Pflicht seit GEG 2021):

Seit dem Gebäudeenergiegesetz 2021 sind Fotos zwingend erforderlich. Sie dienen der Plausibilitätsprüfung nach § 102 Abs. 1 GEG, bei der alle vom Eigentümer gemachten Angaben sorgfältig geprüft werden müssen. Konkret sollten vier Fotos bereitliegen:

  1. Außenansicht des Gebäudes
  2. Heizungsanlage (inkl. Typenschild)
  3. Fenster (typisches Fenster von innen oder außen)
  4. Dämmung (sofern sichtbar, z. B. Kellerdecke oder Dachschräge)

Mehr dazu, welche Gebäudedaten wie einzugeben sind, steht im Ratgeber zu Fenster und Dämmungsdaten.

Wo findet man das Baujahr der Heizung?

Dieser Datenpunkt sorgt regelmäßig für Fragezeichen. Drei Quellen helfen:

  1. Schornsteinfegerprotokoll (Feuerstättenbescheid): Der Bezirksschornsteinfeger dokumentiert Typ und Baujahr bei der regelmäßigen Prüfung. Das Protokoll liegt meistens in den Unterlagen oder lässt sich telefonisch erfragen.
  2. Typenschild am Heizkessel: Direkt am Gerät befindet sich ein Schild mit Hersteller, Modell und Baujahr.
  3. Rechnungen oder Wartungsverträge: Installationsrechnungen enthalten das Einbaudatum.

Praktiker in Foren empfehlen, das Typenschild direkt bei der nächsten Wartung abzufotografieren und digital abzulegen. Das spart bei jeder späteren Antragstellung Zeit.


Verbrauchsausweis: Welche Angaben werden zusätzlich benötigt?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch. Er ist die einfachere Variante, weil keine Gebäudekonstruktionsdaten nötig sind. Wie ein Eigentümer in einem Forum treffend zusammenfasste: „Du gibst den Verbrauch der letzten drei Jahre ein, machst ein Foto vom Haus, trägst ein paar Gebäudedetails ein, fertig."

Verbrauchsdaten: Die 36 Monate Regel

Die zentrale Anforderung: Es werden Energieverbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten benötigt. Dabei muss der jüngste Abrechnungszeitraum so liegen, dass sein Ende nicht länger als 18 Monate zurückliegt (GEG § 82).

Wichtig: Abrechnungszeiträume müssen keine Kalenderjahre sein. Wenn die Hausverwaltung von Juli bis Juni abrechnet, ist das genauso gültig.

Folgende Verbrauchsdaten müssen bereitliegen:

  • Heizenergieverbräuche aller Energieträger mit Einheiten (kWh, Liter, Kubikmeter, Schüttraummeter)
  • Warmwasserverbrauch, falls separat gemessen
  • Bei Fernwärme: den Primärenergiefaktor, falls der Versorger ihn mitteilt
  • Leerstandszeiträume mit Angabe der betroffenen Flächen

Wo genau diese Werte auf der Abrechnung stehen und wie sie korrekt abgelesen werden, erklärt der Ratgeber zum Ablesen von Heizverbrauchsdaten.

Witterungsbereinigung: Was passiert mit den Verbrauchswerten?

Ein Punkt, der in Diskussionen auf Reddit und in Energieberater Foren regelmäßig auftaucht: Die eingegebenen Verbrauchswerte werden bei der Berechnung witterungsbereinigt. Das bedeutet, dass besonders kalte oder milde Winter rechnerisch ausgeglichen werden, damit der Kennwert verschiedene Jahrgänge vergleichbar macht. Dafür werden Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herangezogen, die auf den Standort des Gebäudes bezogen sind.

Für Eigentümer heißt das konkret: Es genügt, die Rohwerte von der Abrechnung einzugeben. Die Bereinigung übernimmt die Berechnungssoftware automatisch. Wer nach einem ungewöhnlich warmen Winter einen niedrigen Verbrauch hatte, bekommt also keinen unrealistisch guten Kennwert.

Dezentrale Warmwasserbereitung: Der Pauschalzuschlag

Wird das Warmwasser nicht über die Zentralheizung, sondern dezentral per Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, taucht der Verbrauch oft nicht in der Heizkostenabrechnung auf. In diesem Fall schreibt das GEG einen pauschalen Zuschlag von 20 kWh pro Quadratmeter und Jahr vor. Für Gebäude mit Kühlung kommen zusätzlich 6 kWh/(m²·a) hinzu. Dieser Zuschlag muss nicht selbst berechnet werden, er wird bei der Erstellung automatisch berücksichtigt.

Leerstand: Wann kein Verbrauchsausweis möglich ist

Leerstand verzerrt Verbrauchswerte und muss daher dokumentiert werden. Als erheblich gilt Leerstand, wenn mehr als 5 % der Nutzfläche über den gesamten Abrechnungszeitraum oder mehr als 10 % während der Heizperiode (Oktober bis März) ungenutzt waren. Bei massivem Leerstand (z. B. halbes Gebäude ein Jahr lang unbewohnt) darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dann bleibt nur der Bedarfsausweis.

Gut zu wissen

Beim Verbrauchsausweis beeinflussen Gebäudedetails wie Dämmstärke oder Fenstertyp nicht den Energiekennwert. Sie fließen lediglich in die Modernisierungsempfehlungen ein. Es müssen also keine Baupläne gewälzt werden, wenn ein Verbrauchsausweis beantragt wird.

Heizkostenabrechnungen und Gebäudedaten parat? Dann lässt sich der Verbrauchsausweis online erstellen, mit kostenloser Vorschau des Kennwerts und der Effizienzklasse vor der Zahlung.


Bedarfsausweis: Welche Angaben werden zusätzlich benötigt?

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf auf Basis der Gebäudeeigenschaften, unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten. Die Datenbasis ist umfangreicher als beim Verbrauchsausweis, aber viele Details lassen sich aus dem Gedächtnis oder durch einen Rundgang durchs Gebäude zusammentragen.

Gebäudegeometrie

  • Länge und Breite des Gebäudes
  • Geschosshöhen (Raumhöhe inkl. Decke)
  • Dachform und Dachneigung
  • Kniestockhöhe (bei ausgebautem Dach)
  • Fensterflächen (ungefähre Gesamtfläche pro Himmelsrichtung)

Diese Maße finden sich idealerweise in Grundrissen oder Bauplänen. Falls keine Pläne vorhanden sind, reicht Selbstmessen mit Zollstock oder Laser Entfernungsmesser.

Bauteilqualität und Dämmung

  • Wandaufbau (z. B. Mauerwerk, Fachwerk, Beton)
  • Dachdämmung: Material und Stärke in Zentimetern
  • Kellerdeckendämmung: vorhanden ja/nein, Stärke
  • Fenstertyp: Einfachverglasung, Zweifach oder Dreifachverglasung
  • U Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten), falls bekannt

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Nicht jeder Eigentümer hat Baupläne im Ordner. Für diesen Fall gibt es Lösungen:

  • Bauamt: In vielen Gemeinden sind Bauakten einsehbar, teilweise sogar digital.
  • Voreigentümer oder Hausverwaltung: Oft liegen dort Kopien von Bauplänen oder Sanierungsnachweisen.
  • Vereinfachte Datenaufnahme: Wenn genaue Werte unbekannt sind, dürfen standardisierte Annahmen auf Basis der Baualtersklasse verwendet werden. Das Gebäudeforum der dena bestätigt dieses Vorgehen: Für jede Bauepoche existieren typische Konstruktionsweisen, die als Berechnungsgrundlage dienen.

Seit dem 1. Januar 2024 wird der Bedarfsausweis ausschließlich nach DIN V 18599 berechnet. Was das konkret bedeutet, erläutert der Ratgeber zum Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Bei EnergieausweisApp wird jeder Ausweis von einem Dipl. Ing. geprüft und unterschrieben, bevor er ausgestellt wird.


Sonderfall Eigentumswohnung: Welche Angaben werden benötigt?

Ein Thema, das in Foren immer wieder für Verwirrung sorgt: Braucht eine einzelne Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis? Die klare Antwort: Nein. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohneinheiten.

Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer die Verbrauchsdaten und Gebäudeinformationen für das komplette Haus benötigen. In der Praxis heißt das: Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen. Die Hausverwaltung verfügt in der Regel über die Heizkostenabrechnungen des Gesamtgebäudes, die Anzahl der Wohneinheiten, die Gesamtwohnfläche und Informationen zur Heizungsanlage.

Practitioners on Reddit berichten, dass Hausverwaltungen mitunter nur zögerlich Daten herausgeben. Ein pragmatischer Tipp aus der Praxis: Die Anfrage schriftlich stellen und darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Energieausweises eine gesetzliche Pflicht bei Verkauf oder Vermietung ist (GEG § 80). Damit lässt sich der Prozess beschleunigen.

Falls das Gebäude bereits einen gültigen Energieausweis hat, kann dieser natürlich auch für die einzelne Wohnung verwendet werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.


Wohnfläche vs. Gebäudenutzfläche (AN): Die häufigste Verwirrung

Eine Angabe im Energieausweis sorgt zuverlässig für Irritation: Die dort genannte Fläche ist größer als die Wohnfläche. Das ist kein Fehler, sondern gewollt.

Die Gebäudenutzfläche (kurz AN) ist eine rechnerische Größe, die alle beheizten Flächen einschließt, also auch Treppenhäuser, Flure und beheizte Kellerräume. Sie ist typischerweise 20 bis 35 % größer als die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.

Die Umrechnungsfaktoren

Wenn die exakte AN nicht bekannt ist, erlaubt GEG § 82 eine vereinfachte Berechnung:

Gebäudetyp Faktor
Ein/Zweifamilienhaus mit beheiztem Keller Wohnfläche × 1,35
Alle anderen Gebäude (MFH, ohne beheizten Keller) Wohnfläche × 1,20

Praxistipp: Bei der Erstellung wird einfach die Wohnfläche eingegeben. Die Umrechnung in die AN erfolgt automatisch. Eine ausführliche Erklärung bietet der Artikel zur Gebäudenutzfläche vs. Wohnfläche.


Welchen Ausweis braucht man? Kurze Entscheidungshilfe

Die Frage, welche Angaben für den Energieausweis benötigt werden, hängt direkt davon ab, welcher Ausweistyp nötig ist. Hier die Regeln:

  • Neubau: Immer Bedarfsausweis.
  • Baujahr ab 1977: Freie Wahl zwischen Verbrauchs und Bedarfsausweis.
  • Baujahr vor 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten: Grundsätzlich Bedarfsausweis, es sei denn, das Gebäude wurde nachweislich mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung (WSchVo) von 1977 saniert. In diesem Fall ist auch ein Verbrauchsausweis erlaubt (GEG § 80).
  • Baujahr vor 1977 mit 5 oder mehr Wohneinheiten: Freie Wahl, auch ohne Sanierungsnachweis.
  • Keine 36 Monats Verbrauchsdaten vorhanden (z. B. nach längerem Leerstand): Bedarfsausweis ist die einzige Option.

Für die Sanierungsnachweise bei Gebäuden vor 1977 mit weniger als 5 Einheiten wird ein rechnerischer Nachweis benötigt, dass das Gebäude mindestens den Anforderungen der WSchVo 1977 entspricht. Die Details zu den Wahlfreiheit Regeln stehen im verlinkten Ratgeber.


Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GEG

Der Energieausweis liefert nicht nur eine Einschätzung für den Eigentümer selbst. Sobald eine Immobilie in kommerziellen Medien (Immobilienportale, Zeitungsanzeigen, Makler Exposés) angeboten wird, müssen bestimmte Daten aus dem Ausweis in der Anzeige genannt werden.

Die fünf Pflichtangaben für Wohngebäude

Laut § 87 GEG gehören in jede Immobilienanzeige:

  1. Art des Energieausweises (Bedarfs oder Verbrauchsausweis)
  2. Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
  3. Wesentlicher Energieträger der Heizung
  4. Baujahr des Gebäudes
  5. Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Bei Nichtwohngebäuden gelten abweichende Regeln: Dort werden Strom und Wärmekennwerte getrennt angegeben, eine Effizienzklasse als Buchstabe existiert nicht.

Bußgeld bei Verstößen

Fehlende oder falsche Pflichtangaben in der Anzeige können ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen (GEG § 108). Das betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Makler. Es lohnt sich, diese fünf Angaben von Anfang an korrekt einzupflegen. Einen vollständigen Leitfaden bietet der Ratgeber zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.


Modernisierungsempfehlungen: Welche Daten fließen ein?

Ein oft übersehener Bestandteil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 102 GEG) und enthalten konkrete Vorschläge, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern lässt. Die Qualität dieser Empfehlungen hängt direkt von der Genauigkeit der eingegebenen Daten ab.

Für aussagekräftige Empfehlungen sind folgende Angaben besonders relevant:

  • Aktueller Zustand der Fenster: Einfach, Zweifach oder Dreifachverglasung, ungefähres Einbaujahr
  • Dämmstatus aller Bauteile: Ist die Fassade gedämmt? Wie stark? Gibt es eine Kellerdecken oder Dachdämmung?
  • Alter und Typ der Heizung: Eine 30 Jahre alte Gasheizung führt zu anderen Empfehlungen als eine fünf Jahre alte Brennwerttherme
  • Vorhandene erneuerbare Energien: Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe

Practitioners auf YouTube, die Energieausweise ausstellen, weisen darauf hin, dass bei fehlenden Angaben zur Dämmung oft pauschale Worst Case Annahmen getroffen werden. Das kann dazu führen, dass die Modernisierungsempfehlungen Maßnahmen vorschlagen, die bereits umgesetzt wurden. Wer genaue Angaben macht, bekommt passendere Empfehlungen.


Häufige Fehler bei den Angaben zum Energieausweis

Aus Nutzerbewertungen und Forenbeiträgen lassen sich wiederkehrende Stolperfallen ableiten:

  1. Wohnfläche statt Gebäudenutzfläche angeben und sich dann über die „falsche" Zahl im Ausweis wundern. Wie oben beschrieben: Die AN ist immer größer als die Wohnfläche. Das ist korrekt.

  2. Abrechnungszeiträume nicht lückenlos: Die 36 Monate müssen zusammenhängend sein. Drei Einzeljahre mit Lücken dazwischen reichen nicht.

  3. Verbrauchsdaten zu alt: Das Ende des jüngsten Abrechnungszeitraums darf maximal 18 Monate in der Vergangenheit liegen. Wer Daten von 2020 einreicht, wird im Jahr 2026 abgelehnt.

  4. Foto der Heizung vergessen: Besonders beim Online Prozess ist das der häufigste Grund für Unterbrechungen. Das Foto vorher machen, idealerweise mit sichtbarem Typenschild.

  5. Falscher Ausweistyp gewählt: Wer ein unsaniertes Gebäude vor 1977 mit drei Wohneinheiten besitzt, braucht in der Regel einen Bedarfsausweis, nicht den einfacheren Verbrauchsausweis.

  6. Verbrauchswerte verschiedener Energieträger vermischt: Manche Gebäude nutzen Gas für die Heizung und Strom für die Warmwasserbereitung. Beide Verbräuche müssen getrennt angegeben werden, sonst stimmt die Berechnung nicht.

Weitere typische Eingabefehler beschreibt der Artikel zu Fehlern bei der Online Eingabe.


DIBt Registriernummer: Was sie bedeutet und warum sie wichtig ist

Jeder rechtsgültige Energieausweis erhält eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Diese Nummer wird nach § 98 GEG vergeben und dient als Nachweis, dass der Ausweis ordnungsgemäß bei der zuständigen Bundesstelle registriert wurde.

Die Registriernummer ist kein optionales Feature. Ohne sie ist der Energieausweis rechtlich nicht gültig. Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie prüfen Notare und Banken zunehmend, ob eine gültige Registriernummer vorhanden ist. Auch bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden spielt die Registriernummer eine zentrale Rolle.


Ausblick: GModG Entwurf und neue Datenanforderungen

Der aktuelle Kabinettsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht vor, dass künftig 24 Monate mit monatlichen Verbrauchsdaten, getrennt nach Energieträger, statt der bisherigen drei Jahresabrechnungen erforderlich sein könnten. Dieser Entwurf ist Stand Mitte 2026 noch nicht in Kraft. Für die aktuelle Ausstellung gelten weiterhin die oben beschriebenen 36 Monate Regeln nach GEG § 82.

Was sich allerdings abzeichnet: Die EU Gebäuderichtlinie (EPBD, recast 2024) wird mittelfristig Anpassungen an der deutschen Energieausweis Systematik erfordern. Die überarbeitete Richtlinie sieht unter anderem eine EU weit einheitliche Effizienzskala von A bis G vor (Quelle: EU EPBD 2024/1275). Deutschland nutzt aktuell die Skala A+ bis H. Wie und wann die Umstellung erfolgt, ist noch offen. Es schadet aber nicht, monatliche Verbrauchsdaten bereits jetzt zu archivieren.


Checkliste: Alle benötigten Angaben für den Energieausweis auf einen Blick

Für beide Ausweisarten

  • ☐ Gebäudeadresse
  • ☐ Baujahr des Gebäudes
  • ☐ Gebäudetyp und Anzahl Wohneinheiten
  • ☐ Wohnfläche
  • ☐ Energieträger der Heizung
  • ☐ Baujahr der Heizungsanlage
  • ☐ Art der Warmwasserbereitung
  • ☐ Durchgeführte Modernisierungen
  • ☐ 4 Fotos (Gebäude, Heizung, Fenster, Dämmung)
  • ☐ Anlass (Verkauf, Vermietung usw.)

Zusätzlich für den Verbrauchsausweis

  • ☐ Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen (3 × 12 Monate, lückenlos)
  • ☐ Warmwasserverbrauch (falls separat gemessen)
  • ☐ Leerstandszeiträume (falls zutreffend)

Zusätzlich für den Bedarfsausweis

  • ☐ Gebäudemaße (Länge, Breite, Geschosshöhen, Dachform)
  • ☐ Wandaufbau, Dach und Kellerdeckendämmung
  • ☐ Fenstertyp (Ein/Zwei/Dreifachverglasung)
  • ☐ Grundrisse oder Baupläne (hilfreich, nicht zwingend)

Alle Unterlagen zu den benötigten Dokumenten und Unterlagen finden sich auch gesammelt auf der entsprechenden Übersichtsseite.


Alle Unterlagen beisammen? Dann ist man in rund 5 Minuten fertig. Bei EnergieausweisApp führt ein KI Assistent durch jedes Eingabefeld, und ein Dipl. Ing. prüft den Ausweis vor der Ausstellung.

Aktuelle Optionen und Preise stehen auf der Preisseite von EnergieausweisApp.


FAQ: Häufige Fragen zu den benötigten Angaben für den Energieausweis

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?

Benötigt werden Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten, deren jüngster Zeitraum nicht älter als 18 Monate sein darf. Dazu kommen die Grunddaten zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Heizungstyp) und vier Fotos.

Welche Angaben brauche ich für den Bedarfsausweis?

Neben den Grunddaten sind Informationen zur Gebäudegeometrie (Maße, Dachform), zur Bauteilqualität (Wände, Dach, Kellerdecke, Fenster) und zur Heizungstechnik nötig. Baupläne sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, da fehlende Werte über Baualtersklassen Annahmen ergänzt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Gebäudenutzfläche?

Die Gebäudenutzfläche (AN) ist eine rechnerische Größe im Energieausweis, die alle beheizten Flächen umfasst. Sie ist 20 bis 35 % größer als die Wohnfläche. Man gibt die Wohnfläche an, die Umrechnung passiert bei der Berechnung automatisch.

Wo finde ich das Baujahr meiner Heizungsanlage?

Am zuverlässigsten im Schornsteinfegerprotokoll (Feuerstättenbescheid), alternativ auf dem Typenschild direkt am Heizkessel oder in der Installationsrechnung.

Welche Angaben müssen in der Immobilienanzeige stehen?

Nach § 87 GEG sind fünf Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr des Gebäudes und Energieeffizienzklasse. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Wie alt dürfen Verbrauchsdaten maximal sein?

Das Ende des jüngsten Abrechnungszeitraums darf höchstens 18 Monate in der Vergangenheit liegen. Die drei Jahre Verbrauchsdaten müssen zudem lückenlos zusammenhängen.

Brauche ich Fotos für den Energieausweis?

Ja. Seit dem GEG 2021 sind Gebäudefotos Pflicht. Sie dienen der Plausibilitätsprüfung nach § 102 GEG. Benötigt werden mindestens Fotos der Gebäudeaußenansicht, der Heizungsanlage, eines typischen Fensters und, wenn sichtbar, der Dämmung.

Kann ich den Energieausweis komplett online erstellen?

Ja. In Foren berichten Eigentümer, dass ein online erstellter Verbrauchsausweis auch von Banken für Finanzierungszwecke akzeptiert wird. Voraussetzung ist, dass die Angaben korrekt und vollständig sind und der Ausweis von einer qualifizierten Fachperson geprüft wurde.

Braucht eine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Wohnungseigentümer sollten sich an die Hausverwaltung wenden, um die erforderlichen Gebäudedaten und Verbrauchswerte zu erhalten.

Was ist die DIBt Registriernummer?

Die Registriernummer wird vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben und macht den Energieausweis rechtsgültig. Ohne diese Nummer ist der Ausweis nicht offiziell anerkannt. Jeder korrekt ausgestellte Ausweis enthält sie automatisch.


Energieausweis in 5 Minuten online erstellen

GModG-konform, DIBt-registriert, sofort als PDF.

Verbrauchsausweis 49,90 €